Ort der Versteigerung
Die Zwangsversteigerungen finden meist im Hauptgebäude des Amtsgerichtes statt. Den Ort und den Zeitpunkt der Zwangsversteigerung finden Sie in der Veröffentlichung des Amtsgerichtes.
Versteigerungstermin
Bekanntmachungsteil, Bietstunde und Verhandlung über den Zuschlag sind die 3 Phasen des Versteigerungstermins.
Verkehrswertgutachten
Sie enthalten Angaben über Lage, Größe, baulichen Zustand, baubehördliche Auflagen, Wertermittlung und Berechnungsgrundlagen der Objekte. Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie auf unserer Internetseite, soweit uns diese Informationen vorliegen.
Grundstück
Angaben über das Grundstück sind den Grundbuchdaten zu entnehmen.
Besichtigung
Besichtigungen der Zwangsversteigerungsobjekte sind nur mit Zustimmung der Eigentümer, Mieter oder Pächter möglich. Termine müssen selbstständig vereinbart werden.
Verkehrswert
Das Amtsgericht legt bei einer Zwangsversteigerung den Wert meist auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens fest. Er wird durch den Preis bestimmt, der sich auf den Zeitpunkt der Wertermittlung bezieht. Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bezieht sich der Wert der zu erzielen wäre nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne persönliches Interesse, unparteiisch, nach bestem Wissen und Gewissen und ohne persönliche Haftung durch den Sachverständigen.
Was ist bei einem Versteigerungstermin mitzubringen?
- Ein gültiger Personalausweis
- Eine Bietsicherheit in Höhe von 10% des veröffentlichten Verkehrswertes, und zwar entweder durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bankbürgschaft oder durch einen Bundesbankscheck oder einen Verrechnungsscheck, der frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem zugelassenen Kreditinstitut ausgestellt wurde.
- Eine notariell beglaubigt Bietvollmacht, wenn für eine nicht im Termin anwesende Person geboten werden soll
- Einen aktuellen, beglaubigten Handelsregisterauszug, wenn für eine Firma Gebote abgegeben werden sollen
Wie läuft ein Versteigerungstermin in der Regel ab?
- Es werden die anwesenden Beteiligten festgestellt.
- Die erfolgten Forderungsanmeldungen pp. werden bekannt gemacht.
- Das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen werden festgesetzt.
- Es beginnt die halbstündige Bietzeit.
- Die Gebote werden mündlich abgegeben. Es können auch Bietgemeinschaften (wie z.B. ein Ehepaar) bieten.
- Im 1. Termin müssen im Endeffekt mindestens 50% des Verkehrswertes erzielt werden, da sonst das Eigentum nicht übertragen werden darf. Der Gläubiger muss im 1. Termin mit 70% des Verkehrswertes einverstanden sein, wird dieser Wert nicht erzielt, kann der Gläubiger einen neuen Termin beantragen.
Was und wann müssen Sie zahlen, wenn Sie Meistbietender werden?
Sie müssen erst im so genannten Verteilungstermin (ca. 6 Wochen nach der Versteigerung) zahlen. Sie müssen entrichten:
- Ihr Meistgebot, ggf. abzüglich der bereits gezahlten Bietsicherheit
- 4% Zinsen auf ihr Meistgebot für ca. 6 Wochen
- Gerichtskosten für den Zuschlagbeschluss
- Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5% Ihres Meistgebots
- Kosten für die Eintragung im Grundbuch
- Ggf. die Abträge für von Ihnen übernommene Grundpfandrechte
Eigentumsübergang
Eigentümer werden Sie, wenn Sie als Meistbietender den Zuschlagsbeschluss erhalten. Nach dem Zuschlagsbeschluss können Sie frei über das Objekt verfügen. Später folgt die Grundbucheintragung, die nur deklaratorische Wirkung hat und nach Eingang der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Vollstreckungsgericht veranlasst wird.
Verteilungsverfahren
Ein Verteilungsverfahren tritt in Deutschland kraft Gesetzes ein, wenn bei einer Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ein Geldbetrag hinterlegt wird. Ca. 4 bis 8 Wochen nach der Zuschlagserteilung findet der Verteilungstermin statt. Zu diesem Zeitpunkt muss dann, das von Ihnen abgegebene Gebot, abzüglich der von Ihnen bereits in der Bietstunde hinterlegten Sicherheitsleistung, an das Gericht gezahlt werden. Das Bargebot ist vom Zuschlag an bis einen Tag vor dem Verteilungstermin mit 4% zu verzinsen. Die Zinspflicht endet, wenn der Betrag unter Verzicht auf Rücknahme hinterlegt wird.