Garage(n) in 84323 Massing, 3 K 4/23#1 (Ag Eggenfelden von Staudach)

Amtsgericht: Landshut
Aktenzeichen: 3 K 4/23#1
Objekttyp: Garage(n)
Straße: Nähe Staudach
PLZ Ort: 84323 Massing
Verkehrswert: 3.600,00 EUR
Termin: 14.05.2024     11:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für in Nähe Staudach in 84323 Massing

  • Grundbuch: Eggenfelden von Staudach
  • Blatt: 483
  • Gemarkung: Staudach
  • Flurstück-Nr.: 11/2
  • Gebäude- und Freifläche zu 140

 

Wertermittlungsstichtag: 02. Mai 2023

Verkehrswert: 3.600€

 

Hinweis: Zum selben Termin wird ein mit einem kommun angebundenen Einfamilien-Wohnhaus bebautes Grundstück versteigert (unter AZ 3 K 4/23 aufgeführt)

 

Grundstücksbeschreibung

 

Mikrolage Das zu bewertende Anwesen situiert sich im nördlich vom zentralen Gemeindegebiet von Massing ca. 5,5 km distanziert gelegenen Ortsteil Staudach. Dieser Ortsteil ist lediglich kleindörflich strukturiert. Innerhalb des Ortsteiles Staudach sind die bewertungsgegenständlichen Flurstücke im südlich zentrischen Siedlungsbereich, nahe des Kreuzungsbereiches der den Ortsteil Staudach erschließenden Kreisstraßenverbindungen gelegen.

Umfeld Die nähere Umgebung und deren Bebauung zeigt eine etwas konglomerat bebaute, altgewachsene dörfliche Siedlungsstruktur mit landwirtschaftlichen Anwesen, Wohnbebauungen, einer Kirche und einem Landgasthof mit zugehörigen Parkplatzflächen.

Flächennutzung Das Flurstück 11/2 ist mit einem alten Garagengebäude bebaut, dessen Bebauungsfläche rd. 55 m2 beträgt. Die nicht überbauten Teile der Grundstücke präsentieren sich als Zuwegungs- bzw. Gartenflächen.

Versorgungsleitungen Das Flurstück 11/2 ist elektrifiziert.

Straßenerschließung Die Straßenerschließung erfolgt mittelbar über das Flurstück 10/6 an eine im Eigentum und Unterhalt des Landkreises Rottal-Inn stehende Kreisstraße. Diese Straße ist ihrer verkehrstechnischen Bedeutung entsprechend mit einer asphaltierten Fahrbahn ausgebaut. Beim Flurstück 10/6 handelt es sich um eine im kirchlichen Eigentum stehende, öffentlich nutzbare Verkehrsfläche.

Erschließungskosten Die für die vorhandenen Erschließungsanlagen abrechnungsfähigen Kosten sind alle bereits erhoben.

 

Gebäudebeschreibung

 

Art Auf Flurstück 11/2 befindet sich ein altes Garagen- und Lagergebäude.

Baujahr Das genaue Baujahr des Wohngebäudes (3 K 4/23) ist unbekannt und konnte auch nicht eruiert werden. In seiner baulichen Erscheinungsform entstammt es wohl den 1950/60er Jahren. Das auf Flurstück 11/2 befindliche Garagen- und Lagergebäude ist älterer Herkunft und sowohl nutzungsbezogen, wie technisch überaltert.

Garagen- und Lagergebäude Auf dem Flurstück 11/2 wurde ein Garagen- und Lagergebäude errichtet. Das Nebengebäude nimmt einen rechteckigen Gebäudegrundriss ein. Es bietet Lager-, Werkstatt- und Abstellräumlichkeiten und besitzt einen durch das Satteldach gebildeten Dachraum. Dieses Nebengebäude zeigt im baulichen Erhaltungszustand ein deutlich vernachlässigtes Erscheinungsbild.

Kurzbaubeschreibung Auf massiven Fundamenten gegründetes-, in den Umfassungsbereichen im Erdgeschoß in Mauerwerk, im Dachraumbereich in Holzbauweise errichtetes Nebengebäude, Wände (soweit in Mauerwerk) allseitig verputzt und gestrichen; teilweise Stahlbeton-Sohlplatte, teilweise Pflasterungen; Nadelholz-Pfettendachstuhl als Satteldachkonstruktion auf Eisenbeton-Zwischendecke, Dachdeckung mit WeilfaserZementplatten auf Lattung; Holzrahmenfenster, Holz-Türen und HolzTore, übliche Elektroinstallationen mit eigener abgesicherter Zuleitung, Zähler- und Sicherungsschrank mit FI-Automaten

 

Außenanlagen

 

Einfriedungen Einfriedungen in Form fest mit dem Baugrund verbundener baulicher Anlagen sind nicht vorhanden.