land-/ forstwirtschtl. Flächen in 85376 Neufahrn, 2 K 61/23 (AG Freising von Günzhausen/Eching)
Amtsgericht: | Landshut |
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Aktenzeichen: | 2 K 61/23 |
Objekttyp: | land-/ forstwirtschtl. Flächen |
Straße: | Günzenhauser Str. / A9 Rastanlage Fürholzen West |
PLZ Ort: | 85376 Neufahrn |
Verkehrswert: | 139.000,00 EUR |
Termin: | 30.07.2024 11:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über die Landwirtschaftsfläche Nähe Günzenhauser Str. / A9 Rastanlage Fürholzen West, 85376 Neufahrn
- Grundbuch von Günzenhausen
- Blatt 1034
- Gemarkung Massenhausen
- Flurstück Nr. 1421
- Landwirtschaftsfläche, Ziegelfeld, 10.135 m²
Verkehrswert: 139.000
Bewertungsstichtag: 15.09.2023
Grundstücksbeschreibung
Lage: "Ackerberge bei Neufahrn"; paralleles Ackergundstück in nach Norden auslaufender Hügelleiten im mittigen Dreieck der Kirchdörfer Fürholzen, Günzenhausen u. Hörenzhausen,
an der rein innerlandwirtschaftlichen Feldfahrt Fürholzen - Hörenzhausen anliegend, (siehe Wegekreuz);
Navigation: zwischen Gabelstraße 1 (Gehöft) + Am Sandberg 1 (Einfamilienhaus)
inmitten von 85777 Härenzhausen nach
Südosten ansteigender landwirtschaftlicher Schotterweg;
Entfernungen: Hörenzhausen / 1,0 Fahrkilometer, Fürholzen / 1,0 km,
Günzenhausen I 1,3 km, Echinng-Ost - A9 I 6,3 km,
Freising / 15 km, Dachau I 19 km, München I 22 km,
Landshut / 55 km;
Nutzungsart: 10.116 m² / 10.135 m² Ackerland der Agrarförderung, Lehmboden, GeHilIstufe 1 v. 6, doppelte Erschließung, abgemarkt, Ackerzah1 62 v. 90, 6.3 11 Ertragsmeßzahlen;
Belastungen: nicht ersichtlich;
Umgebung: Landwirtschaft, Ackerflur, Autobahn, Einflugschneise;
Zustand: fremdbewirtschaftete Fläche des Futterbaus (Mais)
Bebauung: keine
Erschließung: Feldfahrt und Ackerwege der Gemeinden
Miet- und Pachtverhältnisse: Landpacht endet am 14.06.2027
Beurteilung
Die gegebene Lärmlage bedingt eine ruhige, ungestörte Lage für die Landwirtschaft:Der Acker liegt abseits sonstiger außerlandwirtschaftlicher Einflüsse, Entwicklungen und Begehrlichkeiten.
Er ist völlig unbeplant. Es handelt sich um eine rein innerlandwirtschaftliche Fläche ohne jegliche außerlandwirtschaftliche Entwicklungserwartung.
Mit durchschnittlicher Bonität, aber überdurchschnittlicher Güte relativ zum landkreisweiten
Mittel Freisinger Böden, ist der Acker lokal dem höherwertigen Flächen-Segment zuordenbar.