land-/ forstwirtschtl. Flächen in 85376 Neufahrn, 2 K 61/23 (AG Freising von Günzhausen/Eching)

Amtsgericht: Landshut
Aktenzeichen: 2 K 61/23
Objekttyp: land-/ forstwirtschtl. Flächen
Straße: Günzenhauser Str. / A9 Rastanlage Fürholzen West
PLZ Ort: 85376 Neufahrn
Verkehrswert: 139.000,00 EUR
Termin: 30.07.2024     11:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
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Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über die Landwirtschaftsfläche Nähe Günzenhauser Str. / A9 Rastanlage Fürholzen West, 85376 Neufahrn

  • Grundbuch von Günzenhausen
  • Blatt 1034
  • Gemarkung Massenhausen
  • Flurstück Nr. 1421
  • Landwirtschaftsfläche, Ziegelfeld, 10.135 m²

 

Verkehrswert: 139.000 €

Bewertungsstichtag: 15.09.2023

 

Grundstücksbeschreibung

 

Lage: "Ackerberge bei Neufahrn"; paralleles Ackergundstück in nach Norden auslaufender Hügelleiten im mittigen Dreieck der Kirchdörfer Fürholzen, Günzenhausen u. Hörenzhausen,

an der rein innerlandwirtschaftlichen Feldfahrt Fürholzen - Hörenzhausen anliegend, (siehe Wegekreuz);

Navigation: zwischen Gabelstraße 1 (Gehöft) + Am Sandberg 1 (Einfamilienhaus)

inmitten von 85777 Härenzhausen nach

Südosten ansteigender landwirtschaftlicher Schotterweg;

Entfernungen: Hörenzhausen / 1,0 Fahrkilometer, Fürholzen / 1,0 km,

Günzenhausen I 1,3 km, Echinng-Ost - A9 I 6,3 km,

Freising / 15 km, Dachau I 19 km, München I 22 km,

Landshut / 55 km;

Nutzungsart: 10.116 m² / 10.135 m² Ackerland der Agrarförderung, Lehmboden, GeHilIstufe 1 v. 6, doppelte Erschliung, abgemarkt, Ackerzah1 62 v. 90, 6.3 11 Ertragsmeßzahlen;

Belastungen: nicht ersichtlich;

Umgebung: Landwirtschaft, Ackerflur, Autobahn, Einflugschneise;

Zustand: fremdbewirtschaftete Fläche des Futterbaus (Mais)

Bebauung: keine

Erschließung: Feldfahrt und Ackerwege der Gemeinden

Miet- und Pachtverhältnisse: Landpacht endet am 14.06.2027

 

Beurteilung

 

Die gegebene Lärmlage bedingt eine ruhige, ungestörte Lage für die Landwirtschaft:Der Acker liegt abseits sonstiger außerlandwirtschaftlicher Einflüsse, Entwicklungen und Begehrlichkeiten.

 

Er ist völlig unbeplant. Es handelt sich um eine rein innerlandwirtschaftliche Fläche ohne jegliche außerlandwirtschaftliche Entwicklungserwartung.

 

Mit durchschnittlicher Bonität, aber überdurchschnittlicher Güte relativ zum landkreisweiten

Mittel Freisinger Böden, ist der Acker lokal dem höherwertigen Flächen-Segment zuordenbar.