Garage(n) in 85356 Freising, 3 K 32/24#1 (Amtsgericht Freising)

Amtsgericht: Landshut
Aktenzeichen: 3 K 32/24#1
Objekttyp: Garage(n)
Straße: Bei der Werdenfelser Straße
PLZ Ort: 85356 Freising
Verkehrswert: 19.000,00 EUR
Termin: 19.08.2025     11:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für den Bruchteilseigentum an dem mit einer Garage bebauten Grundstück, mit zugeordnetem Stellplatz Nr. 10 in Bei der Werdenfelser Straße, 85356 Freising

  • Grundbuch: Freising
  • Band: 219
  • Blatt: 9731
  • Lfd. Nr.: 2
  • Gemarkung: Freising
  • 2/40 Miteigentum
  • Flurstück-Nr.: 1390/13
  • Garage, Hofraum zu 481m²

 

Wertermittlungsstichtag: 16.07.2024

Verkehrswert: 19.000 €

 

Hinweis: Zum selben Termin wird ein weiteres Grundstück versteigert (siehe Aktenzeichen 3 K 32/24)

 

Grundstücksbeschreibung

 

Umfang der Besichtigung etc. Die Garage konnten lediglich von außen augenscheinlich besichtigt werden.

Art der Bebauung und Nutzungen in der Straße und im Ortsteil überwiegend wohnbauliche Nutzungen teilweise Doppelhaushälften als Ein- und Zweifamilienhäuser, teilweise Mehrfamilienhäuser in Riegelbebauung

Topografie leicht hängig: zur Angermaierstraße hin abfallend

 

Erschließung, Baugrund etc.

Straßenart Angermaierstraße und Werdenfelser Straße: Anliegerstraßen

Straßenausbau Beide Straßen: voll ausgebaut, Fahrbahn aus Asphalt; Angermaierstraße: Gehwege beidseitig vorhanden, Parkstreifen ausreichend vorhanden Werdenfelser Straße: Gehwege einseitig vorhanden, Parkstreifen nicht ausreichend vorhanden

Anschlüsse an Versorgungsleitungen und Abwasserbeseitigung vermutlich: elektrischer Strom, Wasser aus öffentlicher Versorgung; Kanalanschluss; Fernsehkabelanschluss; Telefonanschluss; Gasanschluss. Der Sachverständige übernimmt für diese Annahmen keine Haftung.

Grenzverhältnisse, nachbarliche Gemeinsamkeiten Die Garage ist so groß wie FINr. 1390/13, womit eine Grenzbebauung zu allen vier Seiten vorliegt. Stellenweise eingefriedet durch Mauer, Zaun, Hecken

Derzeitige Nutzung und Vermietungssituation Das Flurstück FINr. 1390/13 ist mit einer Garage mit vermutlich 20 Stellplätzen bebaut (vgl. nachfolgende Gebäudebeschreibung). Die Garage konnte nur augenscheinlich von außen besichtigt werden. Die Wohnung scheint am Wertermittlungsstichtag vermietet zu sein, auch die Hausverwaltung vermutet dies. Dem Sachverständigen liegen jedoch weder ein Mietvertrag noch weitere Informationen dazu vor. Für diese Wertermittlung wird daher davon ausgegangen, dass Wohnung und Stellplatz zu marktüblichen Mieten unbefristet vermietet sind.

 

Gebäudebeschreibung

 

Gebäudeart Garage mit wahrscheinlich 20 Stellplätzen, eingeschossig, Flachdach, vermutlich nicht unterkellert

Baujahr 1964 It. Hausverwaltung

Modernisierung Sanierung innen und außen 2021 It. Hausverwaltung

Außenansicht insgesamt verputzt und gestrichen, im Süden, Westen und teilweise Norden im Erdreich (Hang)

Lage des zugeordneten Stellplatzes im Gebäude Das Bruchteilseigentum besteht an der Garage. Laut Hausverwaltung ist dem Bruchteilseigentümer des Beschlagnahmeobjekts Stellplatz Nr. 10 zugewiesen. Hinweis: Die Garage konnte lediglich von außen besichtigt werden. Dem Sachverständigen sind Zustand und Ausstattung der Garage mangels Zugangs daher nicht bekannt. Die Wertermittlung stützt sich demnach überwiegend auf den äußeren Eindruck sowie die greifbaren Unterlagen und ist folglich mit einem deutlichen Risiko behaftet.

Nutzfläche Die Garage scheint It. Bayernatlas so groß wie die FINr. 1390/13 selbst zu sein, also rd. 481 m²

Bauschäden und Baumängel Die Folgende Auflistung von Mängeln, die sich am Garagengebäude befinden, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Von außen konnten folgende Mängel festgestellt werden: Feuchte im Perimeterbereich, verbogenes Lüftungsblech; Baumängel, Bauschäden sowie Unterhaltungsstau im Inneren der Garage sind mangels Zugangs nicht bekannt.