land-/ forstwirtschtl. Flächen in 86473 Ziemetshausen, 2 K 12/24

Amtsgericht: Neu- Ulm
Aktenzeichen: 2 K 12/24
Objekttyp: land-/ forstwirtschtl. Flächen
Straße: Bühel
PLZ Ort: 86473 Ziemetshausen
Verkehrswert: 101.000,00 EUR
Termin: 17.09.2025     09:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Auszug aus dem

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert des landwirtschaftlichen Grundstücks Bühel, 86473 Ziemetshausen

  • Grundbuch: Günzburg von Muttershofen
  • Band: 15
  • Blatt: 549
  • Gemarkung: Muttershofen
  • Lfd. Nr.: 21 (in Terminsbestimmung: 1)
  • Flurstück-Nr.: 1033
  • Gebäude- und Freifläche zu 15.549m²

Wertermittlungsstichtag: 30. April 2024

Verkehrswert: 101.000,00€

Hinweis: Zum selben Termin werden weitere Grundstücke versteigert (siehe Aktenzeichen 2 K 12/24#1 2 K 12/24#2, 2 K 12/24#3)

 

Grundstücksbeschreibung

Lage im Stadtgebiet: im südlichen Bereich des Ortsteils Bauhofen, rd. 4,0 km vom Gemeindezentrum Ziemetshausen entfernt

Straße / Art / Ausbauzustand: Bühelweg / zweispurige Anliegerstraße / asphaltiert, ohne Gehweg

Parkplatzsituation: wenig Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum vorhanden

Umgebungsbebauung: freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, tlw. Mit ausgebauten Dachgeschossen und landwirtschaftliche Hofstellen verschiedener Baujahre

Zuschnitt: annähernd trapezförmiger Zuschnitt, mittlere Breite rd. 75 m, mittlere Tiefe rd. 205 m

Ausrichtung: in Längsrichtung von Nordwesten nach Südosten

Oberflächenbeschaffenheit: das Grundstück fällt von Nordosten nach Südwesten und von Nordwesten nach Südosten hin ab

Nutzung: als Grünlandfläche; Festlegung nach dem Bodenschätzungsgesetz:

  • Kulturart: Acker- Grünland
  • Klasse: SL3D
  • Wertzahlen: 52/47
  • Ertragsmesszahlen: 7.308

Entwicklungszustand: Die Grundstücke Flurstück-Nrn. 1033, 1095 und 1104, jeweils Gemarkung Muttershofen, sind dem Außenbereich von Ziemetshausen zuzuordnen. Eine bauliche Nutzung ist nicht zu erwarten und auch nicht genehmigungsfähig. Sie sind nach § 3 Abs. 1 ImmoWertV in den Entwicklungszustand „Fläche der Land- und Forstwirtschaft" einzuordnen. Die Grundstücke Flurstück-Nrn. 1033 und 1104 befinden sich dabei in der landwirtschaftlichen Flur, ohne dass eine Eignung bzw. dahingehende Nachfrage für außerlandwirtschaftliche Nutzungen zu erwarten ist, weshalb sie als reine Fläche der Land- und Forstwirtschaft, wie sie bis zur Einführung der ImmoWertV im § 4 Abs. 1 Nr. 1 WertV beschrieben war, einzustufen sind.