Ruine in 86473 Ziemetshausen, 2 K 12/24#1

Amtsgericht: | Neu- Ulm |
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Aktenzeichen: | 2 K 12/24#1 |
Objekttyp: | Ruine |
Straße: | Bühelweg 7 |
PLZ Ort: | 86473 Ziemetshausen |
Verkehrswert: | 38.000,00 EUR |
Termin: | 17.09.2025 09:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert des mit einer ehemaligen Hofstelle mit Traktorenhalle bebauten Grundstücks in Bühelweg 7, 86473 Ziemetshausen
Grundbuch: Günzburg von Muttershofen
Band: 15
Blatt: 549
Gemarkung: Muttershofen
Lfd. Nr.: 22 (in Terminsbestimmung: 2)
Flurstück-Nr.: 1094
Gebäude- und Freifläche zu 1.128m²
Wertermittlungsstichtag: 30. April 2024
Verkehrswert: 38.000,00
Grundstücksbeschreibung
Lage im Stadtgebiet: im südlichen Bereich des Ortsteils Bauhofen, rd. 4,0 km vom Gemeindezentrum Ziemetshausen entfernt
Straße / Art / Ausbauzustand: Bühelweg / zweispurige Anliegerstraße / asphaltiert, ohne Gehweg
Parkplatzsituation: wenig Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum vorhanden
Umgebungsbebauung: freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, tlw. Mit ausgebauten Dachgeschossen und landwirtschaftliche Hofstellen verschiedener Baujahre
Zuschnitt: insgesamt unregelmäßig, mit 2 Teilflächen:
- Teilfläche I: östlich, unregelmäßig geschnitten (mittlere Breite rd. 34 m, Tiefe rd. 28 m)
- Teilfläche II: straßenseitig, annähernd trapezförmig (mittlere Breite rd. 19 m, mittlere Tiefe rd. 10 m)
Oberflächenbeschaffenheit: das Grundstück fällt von Nordwesten nach Südosten hin ab
Erschließungs(beitrags)situation: Das Grundstück schließt direkt an öffentlich gewidmete Straßenflächen an. Es weist ansonsten einen ortsüblich erschlossenen Grundstückszustand
auf. Nach den vorliegenden Informationen der jeweiligen Erschließungsträger fallen für die vorhandene Bebauung keine Erschließungsbeiträge mehr nach BauGB an.
Nutzung: 1.012 m² als Gebäude- und Freifläche, Land- und Forstwirtschaft; 116 m² als Grünlandfläche
Erweiterungsmöglichkeiten: Unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung (§ 34 BauGB, vgl. 4.3.1) ist auf dem Grundstück eine erweiterte bauliche Nutzung möglich. Darüber hinaus stellt die vorhandene Bebauung aufgrund ihres baulichen Zustands, soweit von außen erkennbar, keine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung mehr da. Der gewöhnliche Geschäftsverkehr wird sich daher mit den Neugestaltungsmöglichkeiten auf dem Grundstück befassen und der gegenständlichen Bebauung - ohne der Wertermittlung vorgreifen zu wollen - keinen Restwert mehr beimessen. Die vorhandenen baulichen Anlagen sind somit nur noch im Hinblick auf die aufzubringenden Abrisskosten von Bedeutung.
Gebäudebeschreibung
ehemalige Hofstelle und Traktorenhalle
Hinweis: Wie bereits dargestellt wurde, ist keine Innenbesichtigung der ehemaligen Hofstelle erfolgt. Es konnten lediglich die angebaute Traktorenhalle sowie der im westlichen Grundstücksbereich befindliche Holzschuppen besichtigt werden.
Allgemeine Gebäudedaten: Das auf dem Grundstück errichtete Hauptgebäude wurde vmtl. um das Jahr 1900 errichtet. Es besteht im vorderen Teil aus einer in Massivbauweise errichteten Stallung und angrenzend, im südöstlichen Bereich aus einer in Holzständerbauweise errichteten Traktorenhalle. Das Stallgebäude verfügt über ein Erdgeschoss, welches tlw. in die Traktorenhalle hineinragt und ein Obergeschoss mit Zugang zum Strohlager und (wahrscheinlich; keine Innenbesichtigung!) ein nicht ausgebautes Dachgeschoss.
Baukonstruktive Merkmale: Bei der Baukonstruktion handelt es sich im Bereich der Stallung um eine Massivbauweise mit Ziegelmauerwerk. Das Satteldach wurde in Holzbalkenkonstruktion errichtet und ist mit Tondachziegeln eingedeckt. Es sind überwiegend einfachverglaste Holzrahmenfenster verbaut. Bei den Toren der Traktorhalle handelt es sich um zweiflüglige Holzschiebetore. Im Bereich des Obergeschosses ist an der der südwestlichen Außenfassade eine Holzvertäfelung angebracht. Insgesamt entspricht das Gebäude bei seinen baukonstruktiven Merkmalen dem Standard des Ursprungsbaujahrs und weist massive energetische Defizite auf.
Gebäudeausstattung und -technik: Der Ausstattungsstandard konnte im Rahmen der Ortsbesichtigung nur in geringem Umfang festgestellt werden. Gemäß Schilderung der vor Ort anwesenden Eigentümer ist die Gebäudeausstattung und -technik veraltet.
Außenanlagen
Das gegenständliche Grundstück verfügt über keine nennenswerte Einfriedung. Die Zuwegung zu den baulichen Anlagen ist im westlichen Teilbereich aufgekiest. Die übrigen nicht überbauten Flächen sind mit Rasen und diversem Strauch- und Baumbewuchs bepflanzt. Die Außenanlagen weisen insgesamt einen gepflegten Zustand auf. Auch den Außenanlagen ist im Hinblick auf eine Neugestaltung des Grundstücks im gewöhnlichen Geschäftsverkehr keine nachhaltige Nutzung mehr zuzurechnen.