land-/ forstwirtschtl. Flächen in 86473 Ziemetshausen, 2 K 12/24#2

Amtsgericht: Neu- Ulm
Aktenzeichen: 2 K 12/24#2
Objekttyp: land-/ forstwirtschtl. Flächen
Straße: Feldle
PLZ Ort: 86473 Ziemetshausen
Verkehrswert: 121.000,00 EUR
Termin: 17.09.2025     09:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Auszug aus dem

Gutachten

des Sachverständigen über den Verkehrswert des landwirtschaftlichen Grundstücks Feldle, 86473 Ziemetshausen

  • Grundbuch: Günzburg von Muttershofen
  • Band: 15
  • Blatt: 549
  • Gemarkung: Muttershofen
  • Lfd. Nr.: 23 (in Terminsbestimmung: 3)
  • Flurstück-Nr.: 1095
  • Gebäude- und Freifläche zu 19.207m²

Wertermittlungsstichtag: 30. April 2024

Verkehrswert: 121.000,00€

Hinweis: Zum selben Termin werden weitere Grundstücke versteigert (siehe 2 K 12/24, 2 K 12/24#1, 2 K 12/24#3)

Grundstücksbeschreibung

Lage im Stadtgebiet: im südlichen Bereich des Ortsteils Bauhofen, rd. 4,0 km vom Gemeindezentrum Ziemetshausen entfernt

Straße / Art / Ausbauzustand: Bühelweg / zweispurige Anliegerstraße / asphaltiert, ohne Gehweg

Parkplatzsituation: wenig Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum vorhanden

Umgebungsbebauung: freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, tlw. Mit ausgebauten Dachgeschossen und landwirtschaftliche Hofstellen verschiedener Baujahre

Zuschnitt: stark unregelmäßiger Zuschnitt, mittlere Breite rd. 91 m, mittlere Tiefe rd. 310 m

Ausrichtung: in Längsrichtung von Nordosten nach Südwesten

Oberflächenbeschaffenheit: Die Grundstücksfläche hat entlang der Längsachse etwa mittig einen Hochpunkt, von dem sie in alle Richtungen abfällt. Darüber hinaus bildet das Gelände an zentralen Nordgrenze, zum Flst.-Nr. 1098 hin, eine etwa 1 m tiefe Mulde (Wassergraben) mit Hangbereich aus.

Einfriedung: nicht vorhanden

Nutzung: als Grünlandfläche; Festlegung nach dem Bodenschätzungsgesetz:

  • Kulturart: Grünland
  • Klasse: LIIb2
  • Wertzahlen: 50/44
  • Ertragsmesszahlen: 8.451

Entwicklungszustand: Die Grundstücke Flurstück-Nrn. 1033, 1095 und 1104, jeweils Gemarkung Muttershofen, sind dem Außenbereich von Ziemetshausen zuzuordnen. Eine bauliche Nutzung ist nicht zu erwarten und auch nicht genehmigungsfähig. Sie sind nach § 3 Abs. 1 ImmoWertV in den Entwicklungszustand „Fläche der Land- und Forstwirtschaft" einzuordnen. Das Grundstück Flurstück-Nr. 1095 ist auf aufgrund der örtlichen Lage am Bebauungsrand und der guten Erschließungssituation für eine außerlandwirtschaftliche Nutzung geeignet. Eine dahingehende Nachfrage kann aufgrund der vorliegenden Lagemerkmale unterstellt werden. Das Grundstück wird daher als besondere Fläche der Land- und Forstwirtschaft, wie sie bis zur Einführung der ImmoWertV im § 4 Abs. 1 Nr. 2 WertV beschrieben war, eingeordnet. Grundsätzlich ist für das Grundstück auf absehbare Zeit keine außerlandwirtschaftliche Nutzung zu erwarten.