land-/ forstwirtschtl. Flächen in 86473 Ziemetshausen, 2 K 12/24#2

Amtsgericht: | Neu- Ulm |
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Aktenzeichen: | 2 K 12/24#2 |
Objekttyp: | land-/ forstwirtschtl. Flächen |
Straße: | Feldle |
PLZ Ort: | 86473 Ziemetshausen |
Verkehrswert: | 121.000,00 EUR |
Termin: | 17.09.2025 09:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert des landwirtschaftlichen Grundstücks Feldle, 86473 Ziemetshausen
- Grundbuch: Günzburg von Muttershofen
- Band: 15
- Blatt: 549
- Gemarkung: Muttershofen
- Lfd. Nr.: 23 (in Terminsbestimmung: 3)
- Flurstück-Nr.: 1095
- Gebäude- und Freifläche zu 19.207m²
Wertermittlungsstichtag: 30. April 2024
Verkehrswert: 121.000,00
Hinweis: Zum selben Termin werden weitere Grundstücke versteigert (siehe 2 K 12/24, 2 K 12/24#1, 2 K 12/24#3)
Grundstücksbeschreibung
Lage im Stadtgebiet: im südlichen Bereich des Ortsteils Bauhofen, rd. 4,0 km vom Gemeindezentrum Ziemetshausen entfernt
Straße / Art / Ausbauzustand: Bühelweg / zweispurige Anliegerstraße / asphaltiert, ohne Gehweg
Parkplatzsituation: wenig Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum vorhanden
Umgebungsbebauung: freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, tlw. Mit ausgebauten Dachgeschossen und landwirtschaftliche Hofstellen verschiedener Baujahre
Zuschnitt: stark unregelmäßiger Zuschnitt, mittlere Breite rd. 91 m, mittlere Tiefe rd. 310 m
Ausrichtung: in Längsrichtung von Nordosten nach Südwesten
Oberflächenbeschaffenheit: Die Grundstücksfläche hat entlang der Längsachse etwa mittig einen Hochpunkt, von dem sie in alle Richtungen abfällt. Darüber hinaus bildet das Gelände an zentralen Nordgrenze, zum Flst.-Nr. 1098 hin, eine etwa 1 m tiefe Mulde (Wassergraben) mit Hangbereich aus.
Einfriedung: nicht vorhanden
Nutzung: als Grünlandfläche; Festlegung nach dem Bodenschätzungsgesetz:
- Kulturart: Grünland
- Klasse: LIIb2
- Wertzahlen: 50/44
- Ertragsmesszahlen: 8.451
Entwicklungszustand: Die Grundstücke Flurstück-Nrn. 1033, 1095 und 1104, jeweils Gemarkung Muttershofen, sind dem Außenbereich von Ziemetshausen zuzuordnen. Eine bauliche Nutzung ist nicht zu erwarten und auch nicht genehmigungsfähig. Sie sind nach § 3 Abs. 1 ImmoWertV in den Entwicklungszustand Fläche der Land- und Forstwirtschaft" einzuordnen. Das Grundstück Flurstück-Nr. 1095 ist auf aufgrund der örtlichen Lage am Bebauungsrand und der guten Erschließungssituation für eine außerlandwirtschaftliche Nutzung geeignet. Eine dahingehende Nachfrage kann aufgrund der vorliegenden Lagemerkmale unterstellt werden. Das Grundstück wird daher als besondere Fläche der Land- und Forstwirtschaft, wie sie bis zur Einführung der ImmoWertV im § 4 Abs. 1 Nr. 2 WertV beschrieben war, eingeordnet. Grundsätzlich ist für das Grundstück auf absehbare Zeit keine außerlandwirtschaftliche Nutzung zu erwarten.