land-/ forstwirtschtl. Flächen in 86473 Ziemetshausen, 2 K 12/24#3

Amtsgericht: | Neu- Ulm |
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Aktenzeichen: | 2 K 12/24#3 |
Objekttyp: | land-/ forstwirtschtl. Flächen |
Straße: | Feldle |
PLZ Ort: | 86473 Ziemetshausen |
Verkehrswert: | 224.000,00 EUR |
Termin: | 17.09.2025 09:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert des landwirtschaftlichen Grundstücks Feldle, 86473 Ziemetshausen
- Grundbuch: Günzburg von Muttershofen
- Band: 15
- Blatt: 549
- Gemarkung: Muttershofen
- Lfd. Nr.: 24 (in Terminsbestimmung: 4)
- Flurstück-Nr.: 1104
- Gebäude- und Freifläche zu 32.884m²
Wertermittlungsstichtag: 30. April 2024
Verkehrswert: 224.000,00
Hinweis: Zum selben Termin werden weitere Grundstücke versteigert (siehe 2 K 12/24 2 K 12/24#1, 2 K 12/24#2)
Grundstücksbeschreibung
Lage im Stadtgebiet: im südlichen Bereich des Ortsteils Bauhofen, rd. 4,0 km vom Gemeindezentrum Ziemetshausen entfernt
Straße / Art / Ausbauzustand: Bühelweg / zweispurige Anliegerstraße / asphaltiert, ohne Gehweg
Parkplatzsituation: wenig Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum vorhanden
Umgebungsbebauung: freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, tlw. Mit ausgebauten Dachgeschossen und landwirtschaftliche Hofstellen verschiedener Baujahre
Zuschnitt: unregelmäßiger Zuschnitt, mittlere Breite rd. 156 m, mittlere Tiefe rd. 220 m
Ausrichtung: in Längsrichtung von Nordosten nach Südwesten
Oberflächenbeschaffenheit: die Grundstücksfläche fällt von Nordwesten nach Süden und Südosten hin ab
Einfriedung: nicht vorhanden
Nutzung: als Grünlandfläche; Festlegung nach dem Bodenschätzungsgesetz:
- Kulturart: Acker- Grünland
- Klasse: sL4D
- Wertzahlen: 55/50
- Ertragsmesszahlen: 16.442
Entwicklungszustand: Die Grundstücke Flurstück-Nrn. 1033, 1095 und 1104, jeweils Gemarkung Muttershofen, sind dem Außenbereich von Ziemetshausen zuzuordnen. Eine bauliche Nutzung ist nicht zu erwarten und auch nicht genehmigungsfähig. Sie sind nach § 3 Abs. 1 ImmoWertV in den Entwicklungszustand Fläche der Land- und Forstwirtschaft" einzuordnen. Die Grundstücke Flurstück-Nrn. 1033 und 1104 befinden sich dabei in der landwirtschaftlichen Flur, ohne dass eine Eignung bzw. dahingehende Nachfrage für außerlandwirtschaftliche Nutzungen zu erwarten ist, weshalb sie als reine Fläche der Land- und Forstwirtschaft, wie sie bis zur Einführung der ImmoWertV im § 4 Abs. 1 Nr. 1 WertV beschrieben war, einzustufen sind.