Garage(n) in 84036 Landshut, 1 K 89/24#1 (Amtsgericht Landshut)

Amtsgericht: | Landshut |
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Aktenzeichen: | 1 K 89/24#1 |
Objekttyp: | Garage(n) |
Straße: | An der Pfarrfeldstraße 32 |
PLZ Ort: | 84036 Landshut |
Verkehrswert: | 25.000,00 EUR |
Termin: | 21.10.2025 09:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für den Tiefgaragenstellplatz Nr. 7 laut Aufteilungsplan im Anwesen 84036 Landshut, An der Pfarrfeldstraße 32
- Grundbuch: Achdorf
- Blatt: 1805
- Lfd. Nr.: 2
- Gemarkung: Achdorf
- 6,625/1 .000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück FI. Nr. 316/26
- Flurstück-Nr.: 316/70
- Gebäude- und Freifläche zu 8m²
Wertermittlungsstichtag: 09.01.2025
Verkehrswert: 25.000,00
Hinweis: Zum selben Termin wird eine Eigentumswohnung versteigert (siehe Aktenzeichen 1 K 89/24)
Grundstücksbeschreibung
Umgebung Im Bereich des zu begutachtenden Objekts besteht die Umgebungsbebauung südlich und östlich der Pfarrfeldstraße aus Reihen- und Doppelhäusern, in nördlicher Richtung besteht der Umgriff aus mehrgeschossigen Eigentumswohnanlagen.
Baurechtlich und Erschließungsstand Das Grundstück ist ortsüblich durch die ausgebaute Straße, welche das Grundstück an der Südseite tangiert, sowie durch Kanal, Wasser, Strom und Gas erschlossen, Erschließungskosten fallen im derzeitigen Bestand und Zustand nicht mehr an. Die vorhandene Bebauung besteht bei FI. Nr. 316/26 aus einer mehrgeschossigen Eigentumswohnanlage, wobei die zu begutachtende Wohneinheit im 3. Obergeschoss (Dachgeschoss) liegt. FI. Nr. 316/70 ist unbebaut und baulich nicht nutzbar.
Gebäudebeschreibung
(...) der TiefgaragensteIlplatz liegt ebenfalls im KG.
Beurteilung Die Wohnanlage ist in einem gepflegten Zustand, laut Angabe der Hausverwaltung besteht auch kein Renovierungsstau, wobei bei der Ortsbesichtigung in der Tiefgarage festgestellt wurde, dass hier augenscheinlich im Bereich der betonierten Wandteile und Stützen keine Chloridbeschichtung vorhanden ist, dieser Zustand wurde jedoch von der Eigentümergemeinschaft laut Hausverwaltung noch nicht beanstandet.