Grundstück in 89284 Pfaffenhofen an der Roth, 3 K 58/24#1

Amtsgericht: | Neu- Ulm |
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Aktenzeichen: | 3 K 58/24#1 |
Objekttyp: | Grundstück |
Straße: | Hauptstraße 41 |
PLZ Ort: | 89284 Pfaffenhofen an der Roth |
Verkehrswert: | 755.000,00 EUR |
Termin: | 01.10.2025 09:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert des unbebauten Grundstücks Hauptstraße 41, 89284 Pfaffenhofen an der Roth
- Grundbuch: Pfaffenhofen
- Blatt: 3293
- Lfd. Nr.: 2
- Gemarkung: Pfaffenhofen
- Flurstück-Nr.: 257
- Gebäude- und Freifläche zu 2.515m²
Wertermittlungsstichtag: 23. Januar 2025
Verkehrswert: 755.000
Hinweis: Zum selben Termin wird ein weiteres anliegendes Grundstück versteigert (siehe Aktenzeichen 3 K 58/24)
Grundstücksbeschreibung
Lage im Gemeindegebiet im nördlichen Zentralbereich des Hauptorts, direkt an der Hauptverkehrsstraße
Straße / Art / Ausbauzustand Straßenecke Hauptstraße/Gartenweg" / zweispurige Hauptstraße bzw. Nebenstraße / jeweils asphaltiert mit beidseitigem Gehweg
Immissionsbelastungen im Rahmen der Ortsbesichtigung wurden Verkehrslärmimmissionen durch den Verkehr auf der Hauptstraße festgestellt
Parkplatzsituation ausreichend Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum vorhanden
Umgebungsbebauung dorfgebietstypische Gemengelage, bestehend aus ehemaligen Hofstellen sowie Wohn- und Gewerbenutzungen verschiedener Baujahre; rd. 200 m südlich Ortszentrum mit Rathaus und Nahversorgung
Erschließungs(beitrags)situation Die Grundstücke schließen direkt an öffentlich gewidmete Straßenflächen an. Sie weisen ansonsten einen ortsüblich erschlossenen Grundstückszustand auf. Nach den vorliegenden Informationen der jeweiligen Erschließungsträger fallen aktuell (für die ehemalige Bebauung) keine Erschließungsbeiträge mehr nach BauGB an.
Bauliche Nutzungsmöglichkeiten und Entwicklungszustand
Art der baulichen Nutzung WA - Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO)
Maß der baulichen Nutzung
- überbaubare Grundstücksflächen durch Baugrenzen festgesetzt
- Anzahl Vollgeschosse = max. II
- Grundflächenzahl (GRZ) = max. 0,40
- Geschossflächenzahl (GFZ) 7 = max. 0,80
Sonstiges Baugrundstücke müssen eine Mindesthöhe von 500 m² für Einfamilienhäusern 250 m² für Doppelhäuser und 200 m2 für Reihenhäuser aufweisen. Hauptgebäude entlang der Staatsstraße müssen mit Flachdach errichtet werden, Ausnahmen sind zulässig
Beurteilungsgrundlage Beim Grundstück Flurstück-Nr. 257 ist für den östlichen Teil § 30 BauGB maßgeblich, während für den westlichen Teil die baurechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu erfolgen hat.
Entwicklungszustand Baureifes Land"
Bebauungsmöglichkeiten
Nach Rücksprache mit dem Bauamt der Marktgemeinde Pfaffenhofen an der Roth und der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Neu-Ulm ist auf dem Grundstück, unter Berücksichtigung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und der bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Abstandsflächen, Stellplatznachweis) folgende Nutzung sehr wahrscheinlich realisierbar und genehmigungsfähig:
- im Bereich der Hauptstraße Mehrfamilienhausbebauung und im rückwärtigen Be-reich Ein-/Zweifamilienhäuser
- überbaubare Grundfläche von insgesamt ca. 750 m² +/- 10%
- II Vollgeschosse (EG + OG) + ausgebautes DG als Nicht-Vollgeschoss
- Hieraus resultiert eine WGFZ von 750 m² × 2,75 / 2.515 m² = 0,82 führt.