Doppelhaushälfte in 24939 Flensburg, 50 K 45/24

Amtsgericht: | Flensburg |
---|---|
Aktenzeichen: | 50 K 45/24 |
Objekttyp: | Doppelhaushälfte |
Straße: | Alter Kupfermühlenweg 97 |
PLZ Ort: | 24939 Flensburg |
Verkehrswert: | 157.000,00 EUR |
Termin: | 04.11.2025 11:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
PDF-Download
Kartenausschnitt
Bankverbindung für die Bietsicherheiten: Betr.: 9000037726, AZ: 50 K ... Deutsche Bundesbank HH IBAN: DE42 200000000020201521 BIC: MARKDEF1200 // Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Nord- Ostsee Sparkasse: 0461/1500-8531
Bei den Justizbehörden Flensburg finden zur Zeit Umbauarbeiten statt, die die Sitzungssäle betreffen. Es ist daher ein zentrales Saalmanagement eingerichtet worden. Alle Terminierungen lauten standardmäßig auf Saal 0. Der endgültige Terminsort wird ca. 1 Woche vor dem Termin bekannt gegeben. Daher wird gebeten unbedingt unter www.hanmark.de nachzuschauen.
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für das Grundstück, mit einer Doppelhaushälfte mit ehemaligem Stall und einem kleinen eingeschossigem Anbau bebaut, in Alter Kupfermühlenweg 97, 24939 Flensburg
- Grundbuch: Flensburg
- Blatt: 4.263
- BVNr. 1
- Gemarkung: Flensburg D
- Flur: 051
- Flurstück-Nr.: 27
- Gebäude- und Freifläche zu 708m²
Wertermittlungsstichtag: 13.03.2025
Verkehrswert: 157.000
Hinweis: Zum Ortstermin war niemand zugegen, so dass lediglich eine Außenbesichtigung erfolgen konnte.
Grundstücksbeschreibung
Wohn- und Geschäftslage Der Alte Kupfermühlenweg wurde zweispurig ausgebaut und asphaltiert, beidseitig sind befestigte sowie abgetrennte Geh- und Radwege angelegt. Zudem existiert im Straßenraum seitlich eine Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge. Für die Straße ist in der Zeit von 7.00 - 16.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgewiesen. Die umliegende Bebauung besteht auf der Objektseite vorwiegend aus Doppelhäusern, nördlich der Sigurdstraße liegt eine unbebaute Freifläche. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite sind Ein- und Mehrfamilienhäuser angesiedelt. In der benachbarten nördlichen Doppelhaushälfte befindet sich eine Kinderkrippe.
Rechte und Belastungen Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer Flensburg Blatt 249 Flurstück 141 der Flur D 51 und Blatt 14.210 Flurstück 142 der Flur D 51; eingetragen am 13.02.1925.
Grundstücksgröße und -zuschnitt Das 708 m² große Grundstück hat eine etwa rechteckige Ausformung mit einer Ausbuchtung im westlichen Teil. Die Oberfläche weist im Gebäudebereich eine nahezu ebene Beschaffenheit auf, die rückwärtige Gartenfläche fällt von Süden nach Norden leicht ab. Der Eingangsbereich des Gebäudes liegt oberhalb der Straßenebene, so dass der Zugang über eine Treppe vom öffentlichen Bürgersteig erfolgt.
Nutzung Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte mit ehemaligem Stall und einem kleinen eingeschossigem Anbau bebaut. Gemäß den vorliegenden Unterlagen verfügt das Objekt im straßenseitigen Teil über einen Teilkeller, ein Erdgeschoss, ein Dachgeschoss und einen Spitzboden. Der rückwärtige Stallbereich weist ein Erdgeschoss und einen Dachboden auf, der Anbau ist eingeschossig ausgeführt. Es sind keine Nebengebäude vorhanden.
Erschließungszustand Das Wertermittlungsobjekt wird durch die Straße Alter Kupfermühlenweg erschlossen. Dabei handelt es sich um eine zweispurig ausgelegte und asphaltierte Straße. Folgende Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vermutlich örtlich vorhanden:
- Telefonanschluss
- Wasserversorgung
- Stromversorgung
- Fernwärmeversorgung
- Schmutz- und Regenwasser mit Anschluss an das öffentliche Netz
Gebäudebeschreibung
Das Gebäude wurde laut den eingesehenen Bauunterlagen etwa im Jahr 1920 in Massivbauweise errichtet.
Geschosse: Teilkeller, Erdgeschoss, Dachgeschoss, Spitzboden
Wohn- und Nutzfläche beträgt im Erd- und Dachgeschoss rd. 88 m².
Raumaufteilung (gemäß Grundrisszeichnungen)
- Teilkeller: 2 Kellerräume
- Erdgeschoss: Flur (rd. 4,3 m²), WC (rd. 1,4 m²), Wohnzimmer (rd. 15,2 m²), Küche (rd. 18 m²), Waschküche (rd. 7,2 m²), ehem. Stall (rd. 4,8 m²), eingeschossiger Anbau (rd. 6,5 m²)
- Dachgeschoss: Flur (rd. 0,95 m²), Zimmer (rd. 13,7 m²), Zimmer (rd. 16,3 m²)
- Spitzboden: Abstellfläche, o.ä.
Bauweise, Baugestaltung, Ausstattung und Qualität:
Außenwände: Massives Mauerwerk d= ca. 28 - 38 cm mit Luftschicht, zur Straße Roststeinansicht ansonsten Riemchenverkleidung
Innenwände: Massives Mauerwerk in verschiedenen Stärken bzw. Leichtbauwände
Unterer Abschluss: Unterbeton, Estrichaufbau, o.ä.
Geschossdecke: KG: Kappendecke, o.ä. EG, DG: Holzbalkendeckenkonstruktion mit entsprechendem Aufbau,
Dachform:
- Satteldächer mit Betondachsteineindeckung und Giebel, Dachrinne und Fallrohre aus Zinkblech
- Eingeschossiger Anbau mit abgeschlepptem Dach, Eindeckung mit Dachdichtungsbahnen
- Kleines Vordach an der Eingangssituation, seitliche Wände mit Glasbausteinen
Raumbeschreibung: Eine detaillierte Beschreibung der Innenräume kann nicht erfolgen, da keine Innenbesichtigung möglich war.
Zustandseinstufung
Baumängel / -schäden: Gravierende Bauschäden oder Baumängel konnten bei der Außenbesichtigung nicht festgestellt werden.
Einstufung Zustand: Äußerlich überwiegend mittlerer bzw. durchschnittlicher Gesamtzustand.
Energieausweis / Einstufung der energetischen Eigenschaften Die energetische Qualität ist aufgrund der vorhandenen Aufbauten und der vorliegenden Informationen insgesamt als eher unterdurchschnittlich einzustufen. Diese entspricht wegen des Baujahres und der Dämmstärken nicht den heutigen Vorgaben.
Außenanlagen
Die nicht überbauten und befestigten Bereiche sind überwiegend als Rasenflächen mit Anpflanzungen angelegt. Der westliche Grundstücksbereich dient als Zufahrt zur Doppelgarage auf dem westlichen Nachbargrundstück (Wegerecht laut Grundbucheintragung). Aufgrund des Höhenunterschiedes zur Straße ist auf dem Grundstück kein PKW-Stellplatz vorhanden.
Plattierungen: Zugang vom Bürgersteig über Treppenstufen aus Granitsteinen, Wegflächen mit Plattenbelägen
Einfriedung: Zur Straße Buschwerk und Metallpforte am Treppenaufgang, sonst vorwiegend Buschwerk und Sichtschutzzäune
Terrasse: Plattenbelag
Gartenanlage: Rasenflächen mit Anpflanzungen und Baumbestand
Nebengebäude: Keine
Einstufung: Übliche Gestaltung