Garage(n) in 84416 Taufkirchen (Vils), 3 K 109/24#1 (Amtsgericht Erding)

Amtsgericht: Landshut
Aktenzeichen: 3 K 109/24#1
Objekttyp: Garage(n)
Straße: Bei der Nelkenstraße
PLZ Ort: 84416 Taufkirchen (Vils)
Verkehrswert: 14.000,00 EUR
Termin: 20.01.2026     09:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für 25 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigtem Flurstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage, It. Aufteilungsplan Nr. 30 in Bei der Nelkenstraße in 84416 Taufkirchen (Vils)

  • Grundbuch: Erding von Taufkirchen/ Vils
  • Band: 51
  • Blatt: 2179
  • Lfd. Nr.: 2
  • Gemarkung: Taufkirchen
  • Flurstück-Nr.: 1618, 1618/39 und /40
  • Wohngebäude, Hofraum, Garten zu 1731m² (Flurstück 1618)
  • Garagen, Hofraum zu 8,96m² (Flurstück 1618/39)
  • Wohngebäude, Nebengebäude, Hofraum, Garten zu 2794m² (Flurstück 1618/40

 

Wertermittlungsstichtag: 28.04.2025

Verkehrswert: 14.000 €

 

Hinweise:

  • Im Rahmen der Besichtigung konnten lediglich die Gebäudehüllen und die Außenanlagen in Augenschein genommen werden.
  • Zum selben Termin wird ein weiteres Objekt versteigert (siehe Aktenzeichen 3 K 109/24)

 

Grundstücksbeschreibung

 

Mikrolage (...) Die Fichtenstraße ist eine Anliegerstraße mit Erschließungscharakter, welche die B 388 mit der Ortszufahrtsstraße "Attinger Straße" verbindet. Die Nelkenstraße ist eine U- förmige Anliegerstraße der Siedlung. Beide Straßen sind verkehrsberuhigt (Tempo-30-Zone) und mit beidseitig vorgelagerten Gehwegen angelegt. Auf der gegenüberliegenden Seite der Fichtenstraße befindet sich ein öffentlicher Parkstreifen mit etwa 10 Stellplätzen, bei dem unentgeltlich unbefristetes Parken möglich ist. Zudem ist bereichsweise öffentliches Parken am Straßenrand zulässig. Die Fichtenstraße 5 ist das südliche Endhaus eines Wohnblocks mit 4 Mehrfamilienhäusern. Die Nachbarbebauung besteht überwiegend aus 3-geschossigen Wohnungsbauten. Die betreffende Eigentumswohnung ist nach Süden, zur Nelkenstraße hin, ausgerichtet. Gegenüberliegend der Nelkenstraße befindet sich dabei der Gemeindekindergarten. Dessen Spielplatz befindet sich im rückseitigen Südgarten.

Beurteilung der Lage Die Region weist aufgrund der Umlandlage zu München, der Nähe zum Münchner Flughafen und der damit einhergehend hohen Anzahl an großen Unternehmen insgesamt deutlich überdurchschnittliche Wirtschafts- und Arbeitsmarktstrukturen auf. (...) Die Makrolage ist insgesamt als gut einzustufen. (...) Die Mikrolage ist für örtliche Verhältnisse insgesamt als leicht unterdurchschnittliche Wohnlage einzustufen.

Erschließung Neben der öffentlichen Straßenanbindung sind auch die Versorgungsleitungen mit Wasser, Abwasser und Elektrizität vorhanden. Somit ist das Grundstück (im erweiterten städtebaurechtlichen Sinn) voll erschlossen. Dem Sachverständigen liegen keine Hinweise auf noch ausstehende Erschließungskosten vor.

Hausgeldanteil Wohnung 337,50 €, Garage 22,89 €, jeweils monatlich

Instandhaltrücklage Wohnungen 169.521 €, Garagen 12.658 € (Stand 31.12.2024). Insgesamt somit 182.179 €. Dies entspricht nach MEA (293,83 / 10.000) anteilig rd . 5.350 €.

 

Gebäudebeschreibung

 

Die Garagenzeilen sind sämtlich über die Nelkenstraße erschlossen. Während sich drei davon im hinterliegenden Grundstücksbereich befinden, liegt die Garagenzeile des zu bewertenden Teileigentums straßenseitig, unmittelbar neben dem Wohnhaus Nr. 5.

Anzahl Garagenstellplätze: 1

 

Straßenseitiges Garagengebäude

Baujahr 1973

Bauweise Stahlbeton- Fertiggaragen in Reihe, jeweils baulich abgetrennt.

Dach Jeweils Pultdach mit Trapezblech- Eindeckung, 2024 erneuert.

Fassade Bis Garagentorhöhe verputzt und gestrichen, darüber holzverkleidet.

 

Sondereigentum an der Garage Nr. 30

Stellplatzanzahl 1 (Einzelgarage)

Abmessungen 5,50 x 2,60 m (L x B nach Außenmaßen), Zufahrtsbreite 2,55 m.

Nutzfläche 14,4 m²

Zufahrtstor Metall-Schwingtor, soweit ersichtlich nicht elektrisch bedienbar.

Fenster/ Türen Nein/ nein

Derzeitige Nutzung So weit bekannt nicht vermietet

 

Außenanlagen

 

Einfriedungen Entlang der beiden straßenseitigen Grundstücksgrenzen niedrige Zierhecke. Zufahrtsbereiche offen.

Befestigungen Hauszugang mit Betonplatten befestigt. Vorplätze der Garagenzeile jeweils mit Betonstein gepflastert. Zufahrt zu den hinterliegenden Garagenzeilen und deren Hoffläche asphaltiert.

Grünbereiche Vereinzelt hochgewachsene Laub- und Nadelbäume sowie Ziersträucher, ansonsten Rasenflächen.

Pkw-Außenstellplätze Nein, weder Besucherparkplätze noch als Sondernutzungsrecht vergebene Stellplätze.