Sonstiges in 85354 Freising, 3 K 65/24 (Amtsgericht Freising)

Amtsgericht: Landshut
Aktenzeichen: 3 K 65/24
Objekttyp: Sonstiges
Straße: Nähe Kammergasse
PLZ Ort: 85354 Freising
Verkehrswert: 12.000,00 EUR
Termin: 03.02.2026     14:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für die Verkehrsfläche Nähe Kammergasse 85354 Freising

  • Grundbuch: Freising
  • Blatt: 21996
  • Lfd. Nr.: 2 (in Terminsbestimmung: 1)
  • Gemarkung: Freising
  • Flurstück-Nr.: 1283/2
  • Verkehrsfläche zu 23m²

 

Wertermittlungsstichtag: 09.01.2025

Verkehrswert: 12.000€

 

Hinweis: Zum selben Termin wird ein weiteres Objekt versteigert (siehe Aktenzeichen 3 K 65/24#1)

 

Grundstücksbeschreibung

 

Lage Das Grundstück liegt zentral im nordwestlichen Bereich der Altstadt von Freising, ca. 200 m nordwestlich des Rathauses, ca. 700 m nördlich des Bahnhofs und ca. 800 m nordwestlich der Isar (Entfernungsangaben Luftlinie). (...) Die südöstlich des Grundstücks verlaufende Kammergasse ist eine innerstädtische Straße mit zeitweise erhöhtem Verkehrsaufkommen. Sie verläuft im Bereich des Objekts als Einbahnstraße. Die südwestlich des Objekts verlaufende Prinz-Ludwig-Straße dient als Ein- und Ausfallstraße für den Zentrumsbereich und weist zeitweise ebenfalls ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf. Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr und dem Flugverkehr sind witterungsabhängig gegeben.

Umgebungsbebauung Die Umgebungsbebauung des Objekts besteht überwiegend aus einer innerstädtischen, geschlossenen Bebauung mit zwei- bis dreigeschossigen Wohn/ und Geschäftshäusern unterschiedlichen Baualters. Im Erdgeschoss der Gebäude sind teilweise Ladenlokale situiert. Unmittelbar südwestlich der Prinz-Ludwig-Straße befinden sich eine Kirche und ein Friedhof.

Lagebeurteilung Das Objekt befindet sich in durchschnittlich guter und sehr zentraler Wohnlage von Freising. Die Geschäftslage ist im Vergleich zu den 1-a Lagen im Bereich der Hauptstraße bereits als etwas abseitige Randlage im Bereich der Freisinger Altstadt, mit einer geringeren Passantenfrequenz einzustufen. Die Verkehrsanbindung durch den öffentlichen Personennahverkehr und die Verkehrsanbindung durch den Individualverkehr sind als gut einzustufen. Die Parkraumsituation ist jedoch deutlich eingeschränkt. Die Infrastruktur in der Umgebung ist sehr gut ausgebaut. Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr und den Flugverkehr sind witterungsabhängig gegeben.

Erschließung Das Grundstück wird von Südosten über die Kammergasse und von Südwesten über die Prinz-Ludwig-Straße erschlossen. Die Straßen sind endausgebaut, asphaltiert und beleuchtet. Gehwege sind angelegt. Anschlüsse für Wasser, Kanal, Strom, Gas und Telekom sind vorhanden. Nach Auskunft der Stadt Freising sind für das Grundstück derzeit keine Erschließungskostenbeiträge oder sonstige öffentlich-rechtliche Beiträge zu

entrichten. Es wird somit unterstellt, dass sämtliche öffentlich-rechtliche Abgaben, Beiträge, Gebühren usw., die möglicherweise wertbeeinflussend sein können, zum Wertermittlungsstichtag erhoben und bezahlt sind.

Denkmalschutz

  • Das Grundstück liegt Im Bereich eines Bodendenkmals, das mit der Denkmalnummer D-1-7536-0263 in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege geführt und wie folgt beschrieben wird (Quelle: BayernatlasDenkmal, Denkmaldaten BUD): Beschreibung: Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile der vorstädtischen Siedlungserweiterungen von Freising.
  • Verfahrensstand: Benehmen hergestellt.
  • Die derzeitige Nutzung ist von dem Bodendenkmal nicht betroffen. Im Falle von Veränderungen sind jedoch alle Eingriffe in den Boden mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen und es ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erforderlich. Gegebenenfalls kann der Eingriff in den Boden zu archäologischen Untersuchungen und Ausgrabungen sowie weiteren behördlichen Vorgaben führen. Hierdurch ist ein gewisses Kostenrisiko für einen potentiellen Käufer gegeben.