Grundstück in 89312 Neu-Ulm, 2 K 83/24#1
| Amtsgericht: | Neu- Ulm |
|---|---|
| Aktenzeichen: | 2 K 83/24#1 |
| Objekttyp: | Grundstück |
| Straße: | Nähe Arnulstr. |
| PLZ Ort: | 89312 Neu-Ulm |
| Verkehrswert: | 18.900,00 EUR |
| Termin: | 18.02.2026 10:00 Uhr |
| Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Auszug aus dem
Gutachten
des sachverständigen über das Grundstück in 89312 Neu-Ulm, Nähe Arnulstr.
- Grundbuch des Amtsgerichts Neu-Ulm
- Gemarkung Neu-Ulm
- Blatt 17329
- Flnr 217/2
- Gebaude- und Freifläche 56m²
Verkehrswert: 18.900,00
Wertermittlungsstichtag: 03.04.2025
Grundstücksbeschreibung
Ortsbeschreibung
Neu-Ulm ist die Kreisstadt des Landkreises Neu-Ulm mit Landratsamt und sonstigen Verwaltungseinrichtungen. Neu-Ulm verfügt über alle Geschäfte und Einrichtungen eines Mittelzentrums.
Neu-Ulm stellt mit der unmittelbar angrenzenden Stadt Ulm mit seinen zusammen ca, 190,000 Einwohnern einen bedeutenden Wirtschaftsstandort dar. In Neu-Ulm sind ca. 63.000 Einwohner wohnhaft.
Beschreibung des Grundstücks Die beiden Flurstücke Nrn. 217/2 und 223 grenzen aneinander und bilden eine wirtschaftliche Einheit Sie werden deshalb nachfolgend als ein Grundstück beschrieben.
Ortslage in zentraler Lage von Neu-Ulm
Umgebungsbebauung Blockrandbebauung mit mehrgeschossigen Wohnhäusern, im Erdgeschoss oftmals mit gewerblicher Nutzung
Grundstückzuschnitt rechteckähnlicher Zuschnitt
Grundstücksfläche Oberfläche im Norden von der Friedenstraße erschlossen
Bebauung 4-Familienhaus, der vordem Wohnhaus gelegen Grundstücksbereich wird als öffentlicher Bürgersteig genutzt.
Untergrundbeschaffenheit Aussagen über die Tragfähigkeit des Untergrundes sowie den Grundwasserstand werden nicht getroffen
Es wird nachfolgend davon ausgegangen, dass auf Grund der Beschaffenheit des Untergrundes und den Grundwasserverhältnissen keine über das ortsübliche Maß hinausgehenden Aufwendungen für die bauliche Nutzung des Grundstücks erforderlich sind.
Erschließung voll erschlossen
Planungsrecht Der Bebauungsplan M70 weist das Grundstück innerhalb eines Besonderen Wohngebiets WB aus, in dem in den Obergeschossen nur Wohnen zulässig ist