Eigentumswohnung in 86842 Türkheim, 1 K 15/25

Amtsgericht: Memmingen
Aktenzeichen: 1 K 15/25
Objekttyp: Eigentumswohnung
Straße: Schillerstr. 6
PLZ Ort: 86842 Türkheim
Verkehrswert: 466.000,00 EUR
Termin: 03.03.2026     10:30 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
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Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für die Sondereigentumseinheit Nr. 3 Reihenendhaus und Garage in Schillerstr. 6, 86842 Türkheim

  • Grundbuch: Türkheim
  • Blatt: 5799
  • Lfd. Nr.:
  • BV Nr.:
  • Gemarkung: Türkheim
  • 362/1000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück
  • Flurstück-Nr.: 840/11, 840/12
  • Gebäude- und Freifläche zu FlNr. 840/11: 503m²; FlNr. 840/12: 512m²

 

Wertermittlungsstichtag: 08.08.2025

Verkehrswert: 466.000 €

 

Hinweis: (…) Das Objekt wurde daher am 08.08.2025 nur von außen besichtigt.

 

Grundstücksbeschreibung

 

Kfz-Stellplatzpflicht Im Bereich der der Wohnung Nr. 3 zugeteilten Sondernutzungsflächen können ein Garagenstellplatz und ein Stellplatz neben der Garageneinfahrt nachgewiesen werden. Die für die vorhandene und genehmigte Nutzung der Wohnung Nr. 3 erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

Wohn- und Geschäftslage Mittlere Wohnlage, keine Geschäftslage

Grundstückslage Im südwestlichen Bereich von Türkheim in Wohngebiet, Entfernung bis zum Ortszentrum von Türkheim ca. 900 m

Bebauung der Umgebung Dreiseitig Wohnbebauung mit Ein-/Zweifamilienhäusern, im Norden Lärmschutzwall

Erschließung Zufahrt über asphaltierte Straße, Abwasserentsorgung in öffentliche Kanalisation mit Klärwerk, Erdgas-, Wasser-, Strom- und Telefonanschluss vorhanden

 

Gebäudebeschreibung

 

Allgemeines Auf dem vereinigten Grundstück FlNr. 840/11 und 840/12 befinden sich ein Reihenhaus mit 3 Wohnungen und 3 Garagen. Das Reihenhaus besteht aus einer Teilunterkellerung, Erdgeschoss, ausgebautem Dachgeschoss und nicht ausgebautem Spitzboden. Die zu bewertende Wohnung Nr. 3 hat die Eigenart eines Reihenendhauses, bestehend aus Erdgeschoss, ausgebautem Dachgeschoss und nicht ausgebautem Dachspitz. (…) Zum Gemeinschaftseigentum gehören der Technik-/Waschkeller mit Treppenaufgang und der Flur im Erdgeschoss des mittleren Reihenhauses. Das Reihenhaus und die Garagen wurden um 2002 erbaut.

 

Gemeinschaftseigentum Reihenhaus

 

Rohbau

Bauweise Massivbau

Fundamente Beton

Kelleraußenwände Beton

Außenwände Mauerwerk 24 cm mit Außendämmung aus 8 cm Polystyrol

Innenwände Mauerwerk

Decken Stahlbetondecke über Keller und Erdgeschoss

Treppen Betontreppe KG-EG

Dach Satteldach in Holzkonstruktion

Dacheindeckung Betondachsteine

Rinnen/Fallrohre Kupferblech

 

Ausbau

Fenster Kunststofffenster mit 2-fach-Isolierglas

Rollladen/Läden im Gemeinschaftseigentum nicht vorhanden

Türen/Tore Kunststoffeingangstüre

Innentüren im Gemeinschaftseigentum nicht vorhanden

Bodenbeläge Glattstrich im Technik-/Waschkeller

Fassade Putz und Anstrich

Wandbekleidungen Putz und Anstrich

Deckenbekleidungen Putz und Anstrich

Besondere Bauteile nicht vorhanden

Besondere Einbauten nicht vorhanden

 

Installationen

Sanitäre Einrichtungen Bodenablauf und Waschmaschinenanschlüsse im Keller

Heizung erdgasbefeuerte Zentralheizung mit Warmwasserbereitung

Elektro durchschnittliche Ausstattung

 

Allgemeinzustand/Unterhaltungszustand Das Gemeinschaftseigentum befindet sich soweit bei der Außenbesichtigung feststellbar in einem normalen Instandhaltungszustand. Baumängel/ Bauschäden wurden bei der Außenbesichtigung ebenfalls nicht festgestellt.

 

Sondereigentum Wohnung Nr. 3

 

Räumlichkeiten

  • Erdgeschoss: Diele, Hauswirtschaftsraum, WC, Speis, Küche, Wohn-/Esszimmer
  • Dachgeschoss: Flur, Bad, Elternschlafzimmer, 2 Kinderzimmer, Balkon
  • Dachspitz: nicht ausgebauter Dachboden

 

Wohnfläche 132 m²

 

Rohbau

Bauweise Massivbau

Fundamente Beton

Kelleraußenwände Beton

Außenwände Mauerwerk 24 cm mit Außendämmung aus 8 cm Polystyrol

Innenwände Mauerwerk

Decken Stahlbetondecke über Keller und Erdgeschoss, Holzbalkendecke über Dachgeschoss

Treppen Betontreppe KG-EG-DG mit Fliesenbelag, Einschubtreppe in den Spitzboden

 

Ausbau

Fenster Kunststofffenster mit 2-fach-Isolierglas

Rollladen/Läden Kunststoffrollläden

Türen/Tore Kunststoffeingangstüre mit Isolierglas

Innentüren Holzumfassungszargen und Holztürblätter mit furnierter Oberfläche

Bodenbeläge nicht bekannt

Fassade Putz und Anstrich

Wandbekleidungen tlw. Fliesen im WC und im Bad, sonst Putz und Anstrich

Deckenbekleidungen Putz und Anstrich

Dachschrägen Gipskarton mit Anstrich im Dachgeschoss, Dachschrägen im Spitzboden unbekleidet

Besondere Bauteile Eingangsüberdachung durch Hauptdachverlängerung Balkon aus auskragender Betonplatte mit Fliesenbelag und Holzgeländer,Schuppenanbau auf Ostseite aus Holzkonstruktion mit äußerer Kunststoffpaneelbekleidung und Pultdach mit Eindeckung aus Kunststoffstegplatten, Abm. ca. 9 x 2,5 m

Besondere Einbauten nicht vorhanden

 

Installationen

Sanitäre Einrichtungen wandhängendes WC und Handwachbecken im WC, Badewanne, Duschwanne, wandhängendes WC und Waschbecken im Bad, Spülenanschluss in der Küche

Heizung Heizkörper in allen Wohnräumen

Elektro durchschnittliche Ausstattung

 

Allgemeinzustand/Unterhaltungszustand Das Gemeinschaftseigentum befindet sich soweit bei der Außenbesichtigung feststellbar in einem normalen Instandhaltungszustand. Baumängel/ Bauschäden wurden bei der Außenbesichtigung ebenfalls nicht festgestellt. Der Schuppenanbau auf der Ostseite wurde im Bereich der laut Sondernutzungsplan gemeinschaftlich genutzten Zugangsfläche (= blau schraffierten Fläche im Sondernutzungsplan) errichtet.

 

Garage Nr. 3

Die im Bereich der Sondernutzungsfläche Nr. 3 befindliche Garage besteht aus einer Betonfertiggarage mit Satteldach.

 

Rohbau

Geschosse Erdgeschoss, nicht ausgebauter Dachboden

Bauweise Betonfertiggarage, Dachgeschoss in Holzbauweise

Fundamente Beton

Außenwände Beton, Holzriegelwerk am Giebel Ostseite im DG

Innenwände nicht vorhanden

Decke Beton

Dach Satteldach in Holzkonstruktion

Dacheindeckung Betondachsteine

Rinnen/Fallrohre Kupferblech

 

Ausbau

Fenster nicht vorhanden

Türen/Tore Stahlblechkipptor mit Elektroantrieb, Holzluke am Einstieg in den Dachboden am Giebel Ostseite

Innentüren nicht vorhanden

Bodenbeläge Betonboden mit geglätteter Oberfläche

Fassade Putzbeschichtung mit Anstrich im EG, Holzdeckelschalung mit Anstrich am Giebel Ostseite

Wandbekleidungen Farbbeschichtung in der Garage

Deckenbekleidungen Farbbeschichtung an der Garagendecke Dachschrägen unbekleidet

Besondere Bauteile Schuppenanbau an der Nordseite der Garagen Nr. 2 und 3 in Holzkonstrukion mit Pultdach mit Eindeckung aus Betondachsteinen, Wände außen mit Bekleidung aus Kunststoffpaneelen, Kunststofftüre mit Isolierglas

Besondere Einbauten nicht vorhanden

 

Installationen

Sanitäre Einrichtungen nicht vorhanden

Heizung nicht vorhanden

Elektro einfache Ausstattung

 

Allgemeinzustand/Unterhaltungszustand Die Garage befindet sich in einem normalen Instandhaltungszustand. Baumängel/ Bauschäden wurden bei der Besichtigung nicht festgestellt. Die Garage verfügt über eine zur Garage der Sondereigentumseinheit Nr. 2 offene Trennwand.

 

Außenanlagen

 

Garagenhof, Fläche zwischen Reihenhaus Nr. 3 und Garage Nr. 3 sowie Weg entlang Nordseite bis zum gemeinschaftlichen Eingang zum Keller mit Betonsteinpflaster belegt, Kiesfilterstreifen entlang Gebäudesüdseite, Gartensondernutzungsfläche Wohnung Nr. 3 im Süden aus Rasen mit verschiedenen Sträuchern und Einfriedung aus Stahlgitterzaun 1 m hoch, Gartensondernutzungsfläche Wohnung Nr. 3 im Norden aus Rasen mit einem Obstbaum und einem Freisitz mit Betonplattenbelag (ca. 5 x 2 m), entlang Nordgrenze steile Böschung des Lärmschutzwalls mit Betonpflanzsteinen befestigt. Die Außenanlagen befinden sich in einem normalen Pflege- und Unterhaltungszustand.