land-/ forstwirtschtl. Flächen in 85375 Gebensbach, 3 K 81/24#2 (Amtsgericht Erding)

Amtsgericht: Landshut
Aktenzeichen: 3 K 81/24#2
Objekttyp: land-/ forstwirtschtl. Flächen
Straße: Mühlholz
PLZ Ort: 85375 Gebensbach
Verkehrswert: 124.000,00 EUR
Termin: 24.03.2026     11:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für die Landwirtschaftsfläche in Mühlholz

  • Grundbuch: Erding von Gebensbach
  • Band: 9
  • Blatt: 419
  • Lfd. Nr.: 10 (in Terminsbestimmung: 3)
  • BV Nr.:
  • Gemarkung: Gebensbach
  • Flurstück-Nr.: 180/2
  • Landwirtschaftsfläche zu 7569m²

 

Wertermittlungsstichtag: 11. März 2025

Verkehrswert: 124.000,00€

 

Hinweis: Zum selben Termin werden weitere Objekte versteigert (siehe Aktenzeichen 3 K 81/24, sowie 3 K 81/24#1-5)

 

Grundstücksbeschreibung

Liegenschaftskataster

  • Nutzung: Acker
  • Ackerzahl: 57, 55
  • Bodenzahl: 61, 61

 

Tatsächliche Art der Nutzung: Acker

Bodenbeschaffenheit Bei den nachfolgenden Flu rstücken handelt es sich bei den Böden fast ausschließlich um Braunerde aus (kiesführendem ) Lehmsand bis Sandlehm (Molasse) , verbreitet mit Kryolehm (Lösslehm , Molasse) . Die bodenkundlichen Basisdaten der Flurstück-Nr. 180/2, 181 und 827 für den 1. Meter bescheinigen folgende Kennwerte :

  • Nährstoffverfügbarkeit: hoch
  • Pflanzenverfügbares Bodenwasser: mittel
  • Grundwasser: > 20 dm tief
  • Stauwasser: Stau . Oder Haftnässe nicht vorhanden
  • Carbonatgehalt (Kalk) im Untergrund : carbonatfrei
  • Humusgehalt Oberboden : mittel humos

Naturgefahren Eine Abfrage der Naturgefahren über das Portal ZÜRS . zeigt nur sehr geringe Risikoeinstufungen hinsichtlich möglicher Hochwasser- bzw. Starkregengefährdungen.