Grundstück in 89275 Elchingen-Oberelchingen, 2 K 51/24#1

Amtsgericht: Neu- Ulm
Aktenzeichen: 2 K 51/24#1
Objekttyp: Grundstück
Straße: Nähe Martinstor
PLZ Ort: 89275 Elchingen-Oberelchingen
Verkehrswert: 52.000,00 EUR
Termin: 13.05.2026     10:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für das Gartenland in 89275 Elchingen-Oberelchingen, Nähe Am Martinstor

  • Grundbuch: Neu- Ulm von Oberelchingen
  • Blatt: 1492
  • Lfd. Nr.: 2
  • Gemarkung: Oberelchingen
  • Flurstück-Nr.: 18/26
  • Gebäude- und Freifläche zu 520 m²

 

Verkehrswert: 52.000,00 €

Wertermittlungsstichtag: 07. April 2025

 

Grundstücksbeschreibung

 

Allgemeines

Ortsgröße: Die Gemeinde Elchingen hat ca. 10.000 Einwohner. Oberelchingen ist ein Stadtteil von Elchingen mit ca. 3.000 Einwohnern.

Verkehrslage: Die Gemeinde Elchingen liegt ca. 12,5 km nordöstlich von der Kreisstadt Neu-Ulm entfernt; sehr gute Verkehrsanbindung durch die ca. 3 km entfernte Autobahn BAB A8 sowie Bahnanschluss.

Wohn - / Geschäftslage: Die beiden Grundstücke liegen im nordöstlichen Ortsbereich des Gemeindeteiles Oberelchingen unmittelbar gegenüber des ehemaligen Rathauses Oberelchingen.

 

Flur Nr. 18/26 Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (gemäß Bebauungsplan Nr. 139- 7052-008-1 der Gemeinde Elchingen, Auszüge siehe Anlage).

 

Flur Nr. 18/26: Wasserbenutzungsrecht für die GemeindeUnterelchingen.

Auf Grundstück Flur Nr. 18/26 befindet sich ein Überbau des Wohnhauses von Flur Nr. 18/5 mit ca. 1 m² Größe

Nutzung: Das Anwesen wird im Untergeschoss teilweise von den Eigentümern genutzt und steht überwiegend im Rohbau.

Erschließung: öffentliche, asphaltierte Straße mit Straßenbeleuchtung; elektrischer Strom; gemeindliche Wasserleitung; Abwasserkanal

Bebauung der Umgebung: Wohnhäuser, ehern. Rathaus, Kindertagesstätte.

 

Die neuen Grundstücke wurde wie folgt gegliedert:

Die Parzelle Flurstück Nr. 18/27 wurde nach Norden auf dem Flurstück Nr. 18/5 erweitert (Grundstück 1).

Die Parzellen Flurstück Nr. 18/28 und 18/29 wurden zusammen gelegt (Grundstück 3). Die Zwischenfläche von Grundstück 1 und 3 ergibt Grundstück 2. Sie ist eine Teilfläche von Flurstück Nr. 18/5. Flurstück Nr. 18/26 und die Restfläche von Flurstück 18/5 ergibt Grundstück 4 (s. Anlagen). Ziel des Bebauungsplanes ist das Hanggelände unterhalb der Klostermauer mit drei Einzelhäusern zu bebauen und mit dem bestehenden Gebäude den Umgriff städtebaulich zu ordnen. Im westlichen Teil des Geltungsbereiches bestehen über den Bebauungsplan Haldeweg bereits baurechtliche Festsetzungen. deren Rechtswirksamkeit mit dieser Änderung und Erweiterung aufgehoben wird.

Planungsabsicht ist die Bebauung in das Hanggelände einzubinden; um dies zu erreichen wurde beim Maß der baulichen Nutzung die Erdgeschossfußbodenhöhe festgesetzt.

Die Gebäude orientieren sich grundsätzlich nach den Höhenlinien und sind damit nach Süden und Westen orientiert. Um die baulichen Anlagen, soweit sie nicht Bestand sind, in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen, wird bei der Dachform ein flachgeneigtes und begrüntes Pultdach festgelegt.