Stellplatz in 85435 Erding, 2 K 60/25#2 (AG Erding)
| Amtsgericht: | Landshut |
|---|---|
| Aktenzeichen: | 2 K 60/25#2 |
| Objekttyp: | Stellplatz |
| Straße: | Jochbergweg 24 |
| PLZ Ort: | 85435 Erding |
| Verkehrswert: | 20.000,00 EUR |
| Termin: | 21.07.2026 09:00 Uhr |
| Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für den Tiefgaragenstellplatz Nr. 274 in Jochbergweg 24 in 85435 Erding
- Grundbuch: Altenerding
- Band: 229
- Blatt: 7363
- Lfd. Nr.: 175 (Terminsbestimmung: 3)
- Gemarkung: Altenerding
- 0,472/1000 Miteigentumsanteil
- Flurstück-Nr.: 654/22
- Gebäude- und Freifläche zu 6674m²
Verkehrswert: 20.000
Wertermittlungsstichtag: 22 .09.2025
Hinweis: Zum selben Termin werden weitere Objekte versteigert (siehe Aktenzeichen 2 K 60/25, sowie 2 K 60/24#1)
Grundstücksbeschreibung
Mikrolage Die Umgebungsbebauung zeichnet sich durch in offener Bauweise erstellte Wohnhäuser, Mehrfamilienhäuser und Reihenhausanlagen aus der Bauzeit der 90er Jahre aus. Östlich des Wohngebiets wurde ein großzügiger Grünzug mit Wegen und einem Spielplatz angelegt. ( ) Die Parkplatzsituation im öffentlichen Straßenraum kann in diesem Wohngebiet als nicht angespannt beurteilt werden , da ausreichend private Parkplätze vorhanden sind . Die Parkplätze vor dem Haus stehen Besuchern zur Verfügung. Die Tiefgarage ist Teil einer benachbarten Wohnanlage auf dem angrenzenden Grundstück . Der umliegende Bereich des Bewertungsobjekts macht einen gepflegten und sauberen Eindruck.
Beschreibung Das zweite Grundstück ist mit einer größeren Wohnanlage bebaut. zu der eine zweigeschossige Tiefgarage gehört. In dieser Tiefgarage sind die Stellplätze für die Reihenhäuser untergebracht. Die Zufahrt zur Tiefgarage liegt an der Herzogstandstraße, Ecke Jochbergweg . Es besteht ein separater Zugang über ein Treppenhaus. Oberirdisch wurden Außenstellplätze zur Stichstraße "Jochbergweg" am Wendekreis angelegt.
Erschließung Die Erschließung erfolgt über die angrenzende öffentlich gewidmete Straße Jochbergweg", wobei die stadttechnischen Medien der Ver- und Entsorgung ortsüblich anliegen. Die Zuwegung zum Bewertungsgrundstück (2 K 60/25) ist nur über den Fußweg zwischen Jochbergweg und dem Grünzug möglich (Keine Zufahrt mit PKW möglich ). Über einen gepflasterten Weg gelangt man zum Hauseingang an der östlichen Seite des Hauses mit der Hausnummer 24. Aufgrund des bereits weit zurückliegenden Baujahrs 1998 wird unterstellt, dass die Erschließungs- und Herstellungsbeiträge für das Bewertungsgrundstück bereits abgerechnet und bezahlt worden sind.
Denkmalschutz/ Bodendenkmal Das Grundstück liegt im Bereich eines Bodendenkmals, welches unter der Aktennummer D-1-7737 -0107 registriert ist. Es wird beschrieben als verebnete Grabhügel und Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. Die Fläche des Bodendenkmals umfasst eine Fläche von über 150.000 m² . Durch die abgeschlossene Quartiersentwicklung und Bebauung des Grundstücks hat das bestehende Bodendenkmal keinen Einfluss auf die Bewertung.
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung Lfd . Nr. 175, im 1. UG mit einem Miteigentumsanteil von 0,4 72/1.000stel verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Aufteilungsplan mit Nr. 274 bezeichneten Stellplatz in der Tiefgarage .
Protokolle der Eigentümerversammlung, Hausgeldabrechnung Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung für die ang renzende Wohnanlage (TiefgaragensteIlplätze Nr. 273 und Nr. 274), geht aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung vom 22 .07 .2025 hervor, dass es Mängel bei der Brandschutzanlage der Tiefgarage gibt. Eine genauere Prüfung durch eine Fachfirma steht noch aus. Sollten dabei erhebliche Mängel fest gestellt werden und der Weiterbetrieb der Löschanlage nicht möglich sein , bzw. eine Stilllegung durch die Fachfirma empfohlen werden, kan n eine Sperrung der Tiefgaragenebenen 1.UG und 2.UG notwendig werden , bis eine neue Sprinkleranlage montiert und abgenommen ist. Kostenschätzungen für diese Maßnahme liegen noch keine vor. Mit einer Sonderumlage ist zu rechnen. Nach dem Wirtschaftsplan für 2026 beträgt das Hausgeld pro TG Stellplatz ab dem 01.01.2026 20,00 . In diesem Betrag sind Rücklagen für das Reihenmittelhaus in Höhe von 3,00 inkludiert . Es bestehen keine Hausgeldrückstände. Die Rücklagen für die Tiefgarage wurden zum 31.12.2024 in Höhe von rd. 26 .000 ausgewiesen.
Gebäudebeschreibung
Auf die baulichen Anlagen der nördlich gelegenen Wohnanlage wird nicht genauer eingegangen. Unter dieser Wohnanlage befindet sich die Tiefgarage , in der die zwei dem Bewertungsobjekt zugeordneten Einzelstellplätze liegen.
