land-/ forstwirtschtl. Flächen in 89335 Ichenhausen, 1 K 36/25
| Amtsgericht: | Neu- Ulm |
|---|---|
| Aktenzeichen: | 1 K 36/25 |
| Objekttyp: | land-/ forstwirtschtl. Flächen |
| Straße: | Nähe St.-Willibald-Weg |
| PLZ Ort: | 89335 Ichenhausen |
| Verkehrswert: | 320.000,00 EUR |
| Termin: | 29.07.2026 09:00 Uhr |
| Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für das unbebaute Grundstücke in 89335 Ichenhausen, Nähe St.-Willibald-Weg
- Grundbuch: Ichenhausen
- Blatt: 5311
- Lfd. Nr.: 1
- Gemarkung: Ichenhausen
- Flurstück-Nr.: 1234
- Landwirtschaftsfläche zu 3.900m²
Verkehrswert: 320.000
Wertermittlungsstichtag: 17.10.2025
Hinweis: Zum selben Termin wird ein weiteres Objekt versteigert (siehe Aktenzeichen 1 K 36/25#1)
Grundstücksbeschreibung
Mikrolage Die zu bewertenden Grundstücke Flst. Nr. 1234 (...) und Flst. Nr. 1233 (...) befinden sich nordöstlich der Innenstadt. Öffentliche Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar.
Nutzung: Acker.
Topografie: Von Süden nach Norden fällt das Grundstück um ca. 3,1 m (laut BayernAtlas, dies gilt auch nachfolgend).
Bebaubarkeit: Im seit dem 12.11.1994 gültigen Flächennutzungsplan, FNP, sind die Grundstücke überwiegend in einer Grünfläche und teilweise in einem Mischgebiet dargestellt (...) Das Grundstück liegt im Bereich des seit ca. 1977/78 rechtsgültigen Bebauungsplans Rohrbach". (...)Laut Auskunft der Stadt Ichenhausen wären eine Änderung des Bebauungsplans und Erschließungsmaßnahmen notwendig, um die zu bewertenden Grundstücke baureif zu machen.
Erschließung Derzeit wird das Grundstück von Norden über einen gemeindlichen Feldweg Flst. Nr. 1237/1 erschlossen. Vor einer Bebauung ist die öffentlich-rechtliche Erschließung noch herzustellen.
Erschließungsbeiträge nach BauGB und KAG wurden bisher nicht erhoben. Die erstmalige Erhebung der Beiträge erfolgt im Falle einer Baureifmachung mit der Fertigstellung der Erschließungsanlagen. Zeitpunkt und Höhe sind derzeit unbekannt. Für die nachfolgende Wertermittlung werden marktübliche Kosten angesetzt.
Nachbarbebauung Im Norden und Süden gewerbliche Gebäude. Im Osten und Westen Wohnbebauung.
