Garage(n) in 89250 Senden, 3 K 12/25#1

Amtsgericht: Neu- Ulm
Aktenzeichen: 3 K 12/25#1
Objekttyp: Garage(n)
Straße: Gründele
PLZ Ort: 89250 Senden
Verkehrswert: 19.000,00 EUR
Termin: 30.09.2026     09:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert des mit einer Einzelgarage bebauten Grundstücks in Gründele, 89250 Senden

  • Grundbuch: Aufheim
  • Blatt: 1164
  • Lfd. Nr.: 3 (in Terminsbestimmung: 2)
  • Gemarkung: Aufheim
  • Flurstück-Nr.: 89/1
  • Gebäude- und Freifläche zu 185m²

 

Verkehrswert: 19.000€

Wertermittlungsstichtag: 3. Dezember 2025

 

Hinweis: Zum selben Termin wird ein weiteres Objekt versteigert (siehe Aktenzeichen 3 K 12/25)

 

Grundstücksbeschreibung

 

Allgemeine Beschreibung Es fällt in Richtung Süden hin leicht ab. Nennenswerte Höhenunterschiede zu den benachbarten Grundstücken bestehen nicht. (...)Das Grundstück ist im vorderen, nördlichen Bereich mit einer Einzelgarage bebaut, wäh¬ rend der rückwärtige, südliche Teil als Grünfläche mit Wildwuchs ausgeprägt ist. Es ist mit Maschendrahtzaun, sowie diversen Sträuchern eingefriedet. Die Einzelgarage wurde laut dem Gutachten „Hirsch" im Jahr 2002 in Massivbauweise errichtet. Sie verfügt über ein Flachdach sowie ein straßenseitiges Holzkipptor, das vmtl. manuell bedient wird. Der Erhaltungszustand des Gebäudes ist als unterdurchschnittlich einzustufen.

Entwicklungszustand Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder vergleichba¬ ren städtebaulichen Satzung. Im Flächennutzungsplan ist das zu bewertende Grundstück

  • a) im östlichen Bereich als „private Grünfläche" und
  • b) im westlichen Bereich als „Fläche der Landwirtschaft" dargestellt

 

Das Grundstück Flurstück-Nr. 89/1, liegt nicht innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs von Senden-Aufheim. (...) Aufgrund der baulichen Nutzungssituation, für die Bestandsschutz, besteht und die ansonsten baurechtliche Situation als (ansonsten) Außenbereichsgrundstück ist das Flurstück Nr. 89/1 in folgende zwei Teilflächen aufzuteilen:

  • 1. Die die mit der Einzelgarage bebaute nördliche Teilfläche I mit einer Umgriffsfläche von 50 m². Sie hat aufgrund ihrer Nutzung den Entwicklungszustand „Nebenfläche / Fläche für Garage/Stellplatz".
  • 2. Die südliche (Rest-)Teilfläche II mit einer Größe von 135 m². Sie ist nicht baulich nutzbar und ist aufgrund der örtlichen Situation nach § 3 Abs. 5 i.V.m. Anlage 5 ImmoWertV in den Entwicklungszustand „Sonstige Fläche - private Grünfläche" einzustufen.