Grundstück in 86842 Türkheim, 2 K 31/25

Amtsgericht: Memmingen
Aktenzeichen: 2 K 31/25
Objekttyp: Grundstück
Straße: Fellhornstr. 26
PLZ Ort: 86842 Türkheim
Verkehrswert: 308.000,00 EUR
Termin: 03.11.2026     09:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
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Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über das unbebaute Grundstück (Bauplatz) in der Fellhornstr. 26, 86842 Türkheim

  • Grundbuchbezirk Türkheim
  • Blatt 6715
  • Gemarkung Türkheim
  • Bestandsverzeichnis FlNr. 818/24
  • Gebäude- und Feifläche zur Größe von 593 m²

 

Verkehrswert 308.000 €

Wertermittlungsstichtag 15.04.2026

 

Grundstücksbeschreibung

 

Lagebeschreibung

Ortsangaben Marktgemeinde Türkheim im Landkreis Unterallgäu, ca. 7.000 Einwohner. In Türkheim sind Kindergarten, Grund-, Hauptschule, Gymnasium und Anlagen zur Deckung des täglichen Bedarfs vorhanden.

Wohn- und Geschäftslage Mittlere Wohnlage, keine Geschäftslage

Verkehrslage Normale Anbindung ans öffentliche Straßennetz und an den öffentlichen Personennahverkehr, Bahnhof befindet sich in ca. 2,5 km Entfernung, nächster Autobahnanschluss A 96 in ca. 2,5 km Entfernung

Grundstückslage Im südwestlichen Bereich von Türkheim, Entfernung zum Ortszentrum ca. 800 m

Bebauung der Umgebung Dreiseitig Wohnbebauung mit Ein-/Zweifamilienhäusern, im Westen Bahnlinie Türkheim Ettringen (mit eingeschränktem Güterverkehr, kein Personenverkehr)

 

Grundstück

Kfz-Stellplatzpflicht Für das unbebaute Grundstück besteht kein Stellplatzpflicht.

Abgabenrechtliche Situation Nach Auskunft der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim sind keine Straßenerschließungsbeiträge nach BauGB zu leisten. Die Erschließungsbeiträge für die Straße wurden im Jahr 2022 abgelöst.

Für die Wasserversorgungsanlage wurde bisher eine Vorauszahlung in Höhe von 1.779 und für die Entwässerungsanlage von 4.151 abgerechnet und bezahlt. Nach einer Bebauung des Grundstücks erfolgt die Abrechnung der Herstellungsbeiträge nach der tatsächlichen

Geschossfläche unter Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.

 

Zuschnitt, Breite, Tiefe, Straßenfrontlänge

  • Zuschnitt nahezu rechteckig, schmal geschnitten
  • Grundstücksbreite ca. 18 m
  • Grundstückstiefe ca. 30 bis 35 m
  • Straßenfrontlänge ca. 18 m

 

Beschaffenheit Nahezu ebenes Gelände, Baugrund mit normaler Beschaffenheit, Grundwasserstand unterhalb der Kellergründungssohle

Erschließung Zufahrt über asphaltierte Straße, Abwasserentsorgung in öffentliche Kanalisation mit Klärwerk, Wasser-, Strom- und Telefonanschluss im Grundstücksbereich vorbereitet, eine Erdgasleitung verläuft im Straßenbereich

Entwicklungszustand Baureifes Land entsprechend § 3 (4) ImmoWertV 2021

Vorhandene Bebauung (Art und Maß) Das Grundstück ist unbebaut.

Immissionen Bei der Ortsbesichtigung habe ich keine störenden Immissionen festgestellt. Lärmimmissionen durch die westlich verlaufende Bahnlinie sind für die Zukunft nicht zu erwarten, da eine Reaktivierung der Strecke für den Personenverkehr unwahrscheinlich ist. Güterverkehr findet auf der Strecke nicht bzw. nur noch äußerst selten statt.

Grenzverhältnisse Keine Besonderheiten

 

Außenanlagen

 

Grünfläche aus Wiese mit Wildwuchs und Strauchanflug im Bereich der nördlichen Grundstückshälfte, bauliche Außenanlagen sind nicht vorhanden

 

Allgemeine Beurteilung/Marktlage

 

Das Objekt befindet sich in mittlerer Wohnlage im südwestlichen Bereich von Türkheim.

Bei dem Grundstück FlNr. 818/24 handelt es sich um baureifes Land entsprechend § 3 (4) ImmoWertV 2021. Das Grundstück ist schmal geschnitten und verfügt nur über eine Breite von ca. 18 m. Das Grundstück eignet sich dennoch für eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit

Garage.

 

Marktlage: In Türkheim besteht eine rege Nachfrage nach baureifen Wohnbauflächen. Die Verkäuflichkeit des Grundstücks ist daher als gut einzustufen.