Doppelhaushälfte in 89250 Senden / OT Wullenstetten, 2 K 5/25
| Amtsgericht: | Neu- Ulm |
|---|---|
| Aktenzeichen: | 2 K 5/25 |
| Objekttyp: | Doppelhaushälfte |
| Straße: | Lange Straße 46 |
| PLZ Ort: | 89250 Senden / OT Wullenstetten |
| Verkehrswert: | 390.000,00 EUR |
| Termin: | 30.09.2026 10:00 Uhr |
| Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über die Doppelhaushälfte in 89250 Senden / OT Wullenstetten, Lange Straße 46
- Grundbuch von Wullenstetten
- Blatt 1843
- Lfd.Nr. 1
- Gemarkung Wullenstetten
- Flurstück 1016/7
- Wohnhaus, Hofraum , Garten, Nebengebäude zur Größe von 363 m²
Verkehrswert 390.000,-
Wertermittlungsstichtag 16.05.2025
Grundstücksbeschreibung
Ortslage im Norden von Wullenstetten, an der Hauptstraße nach Senden
Umgebung Wohnhäuser, gegenüber Einkaufsmarkt
Immissionen / Störungen hohes Verkehrsaufkommen auf der Lange Straße
Erschließung voll erschlossen, die Straße ist vollständig ausgebaut, Erschließungskosten sind für die bestehende Bebauung entrichtet
Oberfläche eben
Gebäudebeschreibung
Gebäudetyp u Nutzung Doppelhaushälfte als Einfamilienhaus in konventioneller Massivbauweise, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss , Ober- und ausgebautem Dachgeschoss
Urbaujahr ca. 1967 (bezugsfertig, gemäß Genehmigungsdatum des Bauantrags, geschätzt)
Anbauten
- ca. 2004 (gern. Datum des Bauantrags) - wurde im Erdgeschoss ein Wintergarten über die volle Breite angebaut
- ca. 2006 - wurden die Holztreppen renoviert, neue Bodenbeläge eingebaut
Wohnfläche EG, OG, DG überschlägig 120,00 m²
Bau- und Instandhaltungszustand durchschnittlich
Bauweise
Umfassungswände 30 cm Mauerwerk, beidseitig verputzt, auf der Nordseite außenseitig mit ca. 8cm Vollwärmeschutz
Kommunwand 2x 11,5 cm
Kellerumfassung Beton
Innenwände Mauerwerk, beidseitig verputzt
Decken Betondecken
Dach zimmermannsmäßiges Satteldach, Dachneigung ca. 30°, zu Wohnraum ausgebaut
Dachdeckung Tonpfannen
Spenglerarbeiten Dachrinnen u. Regenfallrohre Verwahrungen aus Zinkblech,
Geschosstreppen vom KG ins EG Betontreppe mit Glattstrich vom EG bis DG Holzwangentreppe mit Holztritt- und Setzstufen Holzstabgeländer mit Holzhandlauf
Fenster Kunststofffenster mit Isolierverglasung (BJ ca. 1987 u. 1998) handbetriebene vorgesetzte Kunststoffrollladen, im KG einfachverglaste Holzfenster
Haustüre Alu-Rahmentüre mit Panelfüllung (BJ ca. 1998)
Innentüren Holzfurniertüren mit Holzfurnierzargen
Innenwandflächen verputzt, Sanitärzellen gefliest
Deckenflächen verputzt, teilweise Panelverkleidung
Dachschrägen Panelverschalungen
Böden KG Zementestrich; EG, OG, DG Fliesen- u. Laminatbelag
Heizung Gas-Zentralheizung mit Fertigheizkörper, Gastherme mit Erdgasanschluss im KG;
Sanitär zentrale Warm Wasseraufbereitung über Heizungsanlage WC im EG in mit einfach modernisierter Ausstattung; Original-Bad im OG mit Ausstattungsstandard der 60erJahre. 2. Bad im OG mit zeitgemäßem Ausstattungsstandard
Elektro Unterputz-Installation
Fassadengestaltung einfache Putzfassade
Besondere Bauteile nicht beheizter Wintergarten (BJ ca. 2004) aus thermisch getrennten Alu-Profilen und 2-fach-lsolierverglasung, automatische Außenbeschattung
Garage
Gebäudetyp und Nutzung nicht unterkellerte Garage für mit Flachdach für 1 PKW
Baujahr ca. 1967 (gern. Datum des Bauantrags)
Modernisierungen keine
Bau- und Unterhaltungszustand dem Baualter entsprechend durchschnittlich
Bruttogrundfläche ca. 14 m²
Nutzfläche ca. 18 m²
Bauweise
Umfassungswände 24 cm Mauerwerk
Decke /Dach Flachdach mit Bitumendeckung
Boden Betonglattstrich
Tor elektrisch betriebenes Holzschwingtor
Elektro Aufputzinstallation
Sanitär / Heizung keine Ausstattung
Außenanlagen
Das Grundstück ist entlang der Straße mit einer Hecke eingefriedet.
Die Zufahrt zur Garage und der der Vorgarten sind mit Betonpflastersteinen befestigt, ebenso der Zugang zum Hauseingang.
Zubehör
Das Wohnhaus ist nicht geräumt. Nach Angabe des Nachlassverwalters verbleiben die Möbel und der Hausrat im Haus.
Den Möbeln und Hausrat wird von mir kein Wert mehr beigemessen.
Bei der nachfolgenden Bewertung wird ein Abschlag für die notwendige Räumung des Wohnhauses und der Garage in Ansatz gebracht.
