land-/ forstwirtschtl. Flächen in 84347 Untergrasensee, 1 K 8/25 (Ag Eggenfelden)

Amtsgericht: Landshut
Aktenzeichen: 1 K 8/25
Objekttyp: land-/ forstwirtschtl. Flächen
Straße: Kreuzäcker
PLZ Ort: 84347 Untergrasensee
Verkehrswert: 140.000,00 EUR
Termin: 08.12.2026     09:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über die Ackerfläche in Kreuzäcker, 84347 Untergrasensee

  • Grundbuch des Amtsgerichtes Eggenfelden von Untergrasensee
  • Band 33
  • Blatt 1244
  • Gemarkung Untergrasensee
  • Flurstück 180
  • Ackerfläche zu 13.390 m²

 

Verkehrswert gerundet 140.000 €

Stichtag 07.01.2026

 

Grundstücksbeschreibung

 

Lage Absoluter Außenbereich

Tatsächliche Nutzung Ackerland

Bodenbeurteilung Humushaitiger Lehmboden mit leicht überdurchschnittlicher Wachstumsförderung, Feinkrümelig mit harten Tonlinsen, keine Steine

Gelände Sanfter Geländeabfall nach Nordwesten

Bodenoberfläche gerade

Erosionsklasse Wasser Stufe 0, Wind Stufe 0, windexponiert

Benachteiligtes Gebiet Nein

Gebietskulissen Keine

Zuschnitt! Ausformung Lang gestrecktes Rechteck mit zwei kleinen Ausbuchtungen an der nordwestlichen und an der südöstlichen Ecke.

Zufahrt Über Wirtschaftsweg von Norden her gegeben.

Flächennutzungsplan Außenbereich, Fläche der Land- und Forstwirtschaft

Erschließung Wirtschaftsweg

Bebauung Nicht vorhanden

Sonstiges Flächenstatus 2007 entsprechend der Nachhaltigkeitsverordnung Ackerland

 

Bewertung

 

Die Fläche hat eine durchgehende Bodenqualität von 53 Wertzahlpunkten. Die Bewertung auf Basis der Bodenqualität ergibt einen Wert von 8,86 €/m². Aufgrund des nahezu rechteckigen Zuschnitts, der nahezu ebenen Oberfläche und der sehr guten Erreichbarkeit ist die Bewertung des Grundstücks abweichend von der formelbezogenen Berechnung im oberen Wertebereich anzusetzen.

 

Die südöstliche Ausbuchtung mit einer Fläche von ca. 35 m² ist nur im Rahmen der Bearbeitung der Nachbarfläche zu bewirtschaften und wird deshalb nur mit einem Anerkennungswert bewertet.