Grundstück in 85413 Hörgertshausen, 3 K 19/26#1 (AG FReising)

Amtsgericht: Landshut
Aktenzeichen: 3 K 19/26#1
Objekttyp: Grundstück
Straße: An der Herigoldastr.
PLZ Ort: 85413 Hörgertshausen
Verkehrswert: 308.000,00 EUR
Termin: 18.01.2027     11:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für das Wohnbaugrundstück, unbebaut, in Nähe Herigoldstraße, 85413 Hörgertshausen

Grundbuch: Hörgertshausen

Band: 17

Blatt: 782

Lfd. Nr.: 2

Gemarkung: Hörgertshausen

Flurstück-Nr.: 18/11

Bauplatz zu 857m²

zwecks Aufhebung der Erbengemeinschaft

 

Verkehrswert: 308.000€

Wertermittlungsstichtag: 06.06.2026

 

Hinweis: Zum selben Termin wird ein weiteres Objekt versteigert (siehe Aktenzeichen 3 K 19/26)

 

Grundstücksbeschreibung

 

Mikrolage Die zu bewertenden Grundstücke befinden sich im Süden der Ortschaft Hörgertshausen, in erster Reihe nördlich der Herigoldstraße. Diese ist eine asphaltierte, zweispurige Anliegerstraße mit einseitig vorgelagerten Gehweg, die sich über eine Länge von rd. 200 m zwischen der Waldstraße sowie der Ortsstraße nach Holzhäuseln erstreckt. (…) Vom Bewertungsobjekt bis zum Ortszentrum sind es ca . 400 m Gehweg. Die Nachbarbebauung besteht überwiegend aus Ein-, Zwei- sowie kleinen Mehrfamilienhäuser, teils mit einem Vollgeschoss und ausgebauten Dachgeschoss, teils mit zwei Vollgeschossen. Beeinträchtigungen hinsichtlich der Besonnung ergeben sich aus der Umgebungsbebauung nicht.

Die Topografie des Grundstücks ist überschlägig ebenerdig, in der Breite zur Südostgrenze hin mit leichten Gefälle bis zu einem mäßigen Böschungsanstieg an deren Grenze selbst. Mit der annähernd ebenerdigen Topografie ist nicht von erhöhten Baukosten auszugehen.

Beurteilung der Lage (…) Die Makrolage ist insgesamt als gut bis durchschnittlich einzustufen. (…) Die Mikrolage ist insgesamt als durchschnittliche Wohnlage einzustufen.

Erschließung Neben der öffentlichen Straßenanbindung sind auch die Versorgungsleitungen mit Wasser, Abwasser und Elektrizität vorhanden. Somit sind beide Grundstücke (siehe Aktenzeichen 3 K 19/26) (im weiteren städtebaurechtlichen Sinn) voll erschlossen und auch das unbebaute Grundstück baureif. (…) Beim unbebauten Flurstück Nr. 18/11 sind die Herstellungsbeiträge für die Straße vollständig und für das Zuwasser nach

Herstellungsbeiträgen aus dem Jahr 1981 vorläufig in Höhe von 745€ entrichtet. Für die Abwasser- Versorgungsleitungen sind die Herstellungsbeiträge noch nicht veranlagt. Beim baureifen Flurstück Nr. 18/11 ist der Erschließungszustand demnach teils beitragspflichtig.

 

Bauplanungsrechtliche Situation Die beiden zu bewertenden Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hörgertshausen Süd", rechtskräftig seit dem 03.07.1978. Der Bebauungsplan enthält jeweils folgende wesentliche Festsetzungen:

  • Art des Gebiets: Allgemeines Wohngebiet (WA)
  • Anzahl Vollgeschosse: I (zwingend E)
  • Grundflächenzahl (GRZ): 0,3
  • Geschossflächenzahl (GFZ): 0,3
  • Mindestgrundstücksgröße: 750 m²
  • Bauweise: offen
  • Dach: Satteldach, 30° (Dachart, -neigung)

 

Gebäudebeschreibung

 

Bebauung: Nicht wertrelevante Nebengebäude

 

Das Grundstück ist mit zwei Nebengebäuden in den Eckbereichen der Südostgrenze bebaut, einem überdachten Freisitz im hinteren östlichen Grundstückseck und einem Garagen- und Lagergebäude im straßenseitigen südlichen Grundstückseck. Beide Gebäuden misst der Markt weder einen Mehrwert noch einen Minderwert für einen eventuellen Abbruch bei der künftigen Bebauung bei. Die Bezeichnung als "unbebautes Grundstück" bezieht sich demnach auf die wertrelevante Bebauung.